13.51

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Frau Mi­nister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es braucht gemeinsame Maßnahmen und Ziele, um größtmöglichen Schutz für die Men­schen, Tiere, die Umwelt sowie die wirtschaftlichen Interessen unter einen Hut zu brin­gen. Dies gilt für uns Freiheitliche auch beim Düngemittelrecht.

Worum geht es bei dieser Änderung? – Das heimische Düngemittelrecht soll an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um einen reibungslosen Markt mit Düngepro­dukten zu gewährleisten. Hauptgesichtspunkt in der dazu im Parlament eingelangten Regierungsvorlage ist die Errichtung einer notifizierenden Behörde, einer notifizierenden Stelle, von der bewertet wird, ob Düngeprodukte den Anforderungen der EU-Düngemit­telverordnung entsprechen, nicht zuletzt im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Tier sowie des Bodens und der Natur. So soll auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Wiederverwertung von Reststoffen als Düngemittel gefördert werden.

Für die Bewertungsagenden sieht der Gesetzesvorschlag schon bisher mit amtlichen Kontrollen betraute Institutionen für Beschlagnahmen und Strafverfahren vor, das Bun­desamt für Ernährungssicherheit und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher­heit. Der zusätzliche Kostenaufwand im Rahmen der Konformitätsbewertung von jährlich 73 000 Euro für ein Vollbeschäftigungsäquivalent soll durch Gebührenvorschreibungen gedeckt werden.

Der effiziente Einsatz der Düngemittel durch unsere Landwirte hat bereits in den letzten Jahren seit 1995 zu einer Reduktion des Mineraldüngereinsatzes von 34 Prozent beige­tragen. Mit dem Düngemittelgesetz werden die Kennzeichnung und Kontrolle der Dünge­mittel sowie die Transparenz durch ein öffentlich zugängliches Register verbessert. Weiters beinhaltet das zu verabschiedende Gesetz die Beschränkung der Zulassung einzelner Produkte auf zehn Jahre und damit die neue Wiederbewertung.

Für uns Freiheitliche ist es auch wichtig, dass der Humusaufbau gefördert wird, weil die­ser nicht nur für die Ernährungssicherheit, sondern auch zur Speicherung von CO2 wich­tig ist. Der freiheitliche Leitsatz zu Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit und Naturhaus­halt zur Sicherstellung einer nachhaltigen Ernährungsgrundlage durch Bereitstellung ge­eigneter Düngeprodukte unter Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft, der Ressour­ceneffizienz und des Vorsorgeprinzips zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt findet im neuen Düngemittelgesetz 2021 seine Berücksichtigung. (Beifall bei der FPÖ.)

Das dahinterstehende übergeordnete Ziel ist, eine nachhaltige und bodenschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zur Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen. Im Rahmen der Zulassung, Kenn­zeichnung und Kontrolle soll eine bestmögliche Zielerreichung gewährleistet werden.

Ein weiterer wesentlicher Grund für die Neuerlassung des Düngemittelgesetzes ist die Anpassung an Vorgaben des Unionsrechts. Nur zur Information und zum Verständnis für die Nichtbauern: Die Düngung ist in der konventionellen Landwirtschaft wichtig, aber auch in der Biolandwirtschaft wird im Übrigen gedüngt, in der konventionellen vorwie­gend mit Mineraldünger und in der Biolandwirtschaft mit organischem Dünger. Zusätzlich wird auch der Einsatz von neuen Technologien zur Düngemittelreduktion beitragen, ganz präzise Landwirtschaft durch die Anwendung neuer Technologien, sodass man zum Beispiel nicht ein ganzes Feld düngt, sondern nur punktuell dort, wo es notwendig ist.

Wir Freiheitliche werden keinen Einspruch erheben und dem Gesetz mit dem Kritikpunkt, dass im Gesetz mehr auf Strafen und weniger auf Beraten gesetzt wird, unsere Zustim­mung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.56

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Andreas Lackner. – Bitte, Herr Kollege.