Präsident Mag. Christian Buchmann: Gibt es noch eine weitere Wortmeldung? (Un­ruhe im Saal.) – Das ist nicht der Fall.

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich erlaube mir dennoch, als derzeit amtie­render Präsident des Bundesrates zu appellieren, dass Radikalisierung mit einer Radika­lisierung in der Sprache beginnt. Wir sollten dem keinen Vorschub leisten. Wir sollten die politische Debatte mit einem gewissen Respekt voreinander und zueinander führen. Wir sollten immer auch die Würde und den Anstand des Hauses im Auge haben.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie die Plätze ein. – Die Plätze sind eingenommen.

Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Antrag 294/A-BR/2021 die Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem ge­genständlichen Antrag 294/A-BR/2021 betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Der Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist mangels Erfüllung der beson­deren Beschlusserfordernisse nicht zustande gekommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.