mit denselben Abmessungen, die mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet sind, zurückzuführen ist und die Ladekapazität gegenüber diesen Fahrzeugen nicht erhöht ist – unter der Voraussetzung, dass der Lenker zumindest zwei Jahre ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.
Diese Zusatzberechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich. Diese notwendige Maßnahme ist nachvollziehbar, zeigt aber auch, um wie viel mehr Gewicht vergleichbare Kraftfahrzeuge zum Beispiel durch die stetig mitzuführenden Batterien haben.
Ein weiterer Änderungspunkt betrifft die Regelung, wenn ein Lenker eines Kraftfahrzeuges durch Übertretung von Verkehrsvorschriften ein Verhalten setzt, das an sich geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen, oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsvorschriften verstoßen hat. Darunter versteht man erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen sowie auf Schutzwegen oder jedenfalls Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet – früher um 90 km/h, jetzt um 80 km/h – und außerhalb des Ortsgebietes – bis jetzt um 100 km/h und in Zukunft um 90 km/h.
Wenn es bei diesen Änderungen sowie bei erhöhten Strafen für die Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen oder das Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen geblieben wäre, hätten wir Freiheitliche als anscheinend einzige Vertreter der Bevölkerungsgruppe, die zur täglichen Mobilität ein Kraftfahrzeug benötigt, auch mitstimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Problematisch scheint zusätzlich, dass sich im Gesetz keine Legaldefinition findet, was unter einem illegalen Straßenrennen zu verstehen ist. Der vom Ministerium in den Ausschuss entsandte Experte konnte auf meine Frage – er sprach mehrmals von einem massiven Anstieg von Straßenrennen, meine Frage dazu war: Wie viele Straßenrennen haben stattgefunden, dass die gesetzliche Änderung notwendig ist? – auch nach mehrmaligem Nachfragen keine Antwort geben.
Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, welche weiteren Voraussetzungen für den Tatbestand des illegalen Straßenrennens erfüllt sein müssen, wie etwa: Gibt es eine Mindestzahl an Beteiligten? Liegen illegale Straßenrennen auch dann vor, wenn es zu keinen Geschwindigkeitsübertretungen oder generell Übertretungen der StVO kommt? Im Zuge des Verfahrens wurden auch viele vernünftige Stellungnahmen abgegeben, zum Beispiel vom ÖAMTC, die nicht berücksichtigt wurden.
Wie man auch an diesem Gesetz und an den fehlenden Antworten der Experten sieht, geht es der türkis-grünen Einsperr- und Belastungsregierung aber nicht um eine Änderung mit Hausverstand im Sinne von Umweltpolitik oder Sicherheitspolitik zugunsten der österreichischen Bevölkerung, sondern – wie man an den weiteren Änderungen förmlich spürt und erkennt – darum, die Bevölkerung zu spalten: in die laut der Verkehrsblockadeministerin sogenannten Guten – jene Bevölkerungsgruppe, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt – und die sogenannten Bösen, die zum Beispiel zum täglichen Erreichen des Arbeitsplatzes, zum Einkaufen oder zum Transport von Gütern und so weiter auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind.
Ich weiß, Sie als Staatssekretär sitzen jetzt da und kassieren die Watschen für die Umweltministerin, aber so ist es. Sie müssen es aushalten. (Heiterkeit und Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ. – Staatssekretär Brunner schüttelt den Kopf.)
Man spürt förmlich den Hass der türkis-grünen Bundesregierung gegenüber der anständigen österreichischen Bevölkerung, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist. (Heiterkeit des Bundesrates Seeber. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Geh bitte! –
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