BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 83

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6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (938 d.B. und 997 d.B. sowie 10711/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (936 d.B. und 998 d.B. sowie 10712/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Bernhard Hirczy. – Ich bitte um die Berichte.


13.54.39

Berichterstatter Bernhard Hirczy: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des National­rates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe außerdem den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Auch in diesem Fall stellt der Ausschuss für Verkehr nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es ihm. – Bitte.


13.55.58

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Worum geht es bei der Änderung des Führerscheingesetzes? – Der erste Änderungspunkt betrifft eine nötige Anpassung des Gesetzes für die Führerscheinklasse B. Mit dieser sollte man in Zukunft auch Kraftwagen lenken dürfen, deren höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3 500 Kilogramm, aber nicht mehr als 4 250 Kilogramm beträgt, sofern es sich um Fahrzeuge mit alternativem Antrieb handelt, die für den Gütertransport eingesetzt werden, mit ihnen keine Anhänger gezogen werden, die 3 500 Kilogramm übersteigende Masse ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem von Fahrzeugen


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