95 Prozent! Also das sind keine Point-to-Point-Flüge, sondern das sind zu 95 Prozent Umsteigeflüge, wo man dann vom Hub Wien aus weiterfliegt.
Vielleicht auch zur Klarstellung, weil das vorher angesprochen worden ist, bezüglich Teuerung: Nein, das ist ein Missverständnis, beim Flughafenentgeltegesetz kommt es zu keiner Teuerung – überhaupt nicht –, sondern ohne diese Gesetzesänderung hätten die Flughäfen – sowohl Wien Schwechat als auch die Regionalflughäfen – bis 2026 Einbußen von 45 Prozent gehabt. Das sind Gelder, die nicht der Konsument zahlt, das zahlen die Fluglinien. Da bin ich den Fluglinien sehr dankbar, dass sie das in einem sehr konstruktiven Dialog auch eingesehen haben. Der Punkt ist eben: Ohne Gesetzesnovelle wäre es zu einer Senkung dieser Flughafenentgelte gekommen, weil ein massives Wachstum nach der Krise – also wenn es jetzt von niedrigem Niveau wieder nach oben geht – die Flughafenentgelte entsprechend nach unten – eben um 45 Prozent – geführt hätte. Das ist der Zusammenhang.
Sie stärken damit heute vor allem die regionalen Flughäfen, Sie stärken und sichern dadurch auch die Einnahmen der regionalen Flughäfen. Es geht da um einen doch satten Betrag in zweistelliger Millionenhöhe in den nächsten Jahren bis 2026. Wir geben dadurch dem Drehkreuz Wien, aber auch den Regionalflughäfen die Möglichkeit zur Planung, zur Entwicklung, zur Weiterentwicklung, weil eben gerade die Regionalflughäfen eine so entscheidende Bedeutung für Direktinvestitionen aus dem Ausland haben.
Was also auf den ersten Blick vielleicht wie eine kleine Novelle wirkt, hat auf den zweiten Blick doch eine sehr, sehr große Wirkung, gerade auf die regionalen Wirtschaftsstandorte. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)
13.52
Präsident Dr. Peter Raggl: Danke, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (946 d.B. und 996 d.B. sowie 10710/BR d.B.)
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