Bezüglich der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes begrüße ich die Erweiterung des Bildungsbonus auch auf Menschen, die schon vor dem 1. Oktober 2020 eine AMS-Ausbildung begonnen haben, sehr. Ebenso begrüße ich die Erweiterung des Fachkräftestipendiums auf nicht akademische Ausbildungen in der Elementarpädagogik und in der Pflege. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
15.22
Vizepräsident Günther Novak: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bundesrat Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt drei Tagesordnungspunkte, bei denen ich als Repräsentant meines Parlamentsklubs drei unterschiedliche Abstimmungsverhalten zeigen werde, weswegen ich sehr differenzieren muss.
Tagesordnungspunkt 9, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, lehnen wir ab. Unserer Meinung nach gibt es drei wesentliche Kritikpunkte, die es in Wirklichkeit in Zukunft erleichtern, Lohn- und Sozialdumping zu begehen, weswegen wir das ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Der erste Punkt ist, dass es bei Meldeverstößen im Zusammenhang mit der Entsendung und bei Vereitelungshandlungen im Zusammenhang mit der Lohnkontrolle, also diesen Formaldelikten, Strafen bis zu 20 000 Euro pro Anlassfall geben soll. Es gibt für Wiederholungstäter allerdings keine Verschärfung des Strafrahmens. Das kritisieren nicht nur wir, sondern auch das Finanzministerium in seiner Stellungnahme. Gerade diese Formaldelikte sind aber meistens ein Zeichen für das Lohndumping, das bekämpft werden soll.
Zweiter Punkt: Es wird der Finanzpolizei erschwert, richtig zu kontrollieren.
Dritter Punkt: Es gibt nicht die Möglichkeit, Daten europaweit auszutauschen, was die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping noch mehr erschwert. Ein Lösungsweg, um dem entgegenzutreten, wäre zum Beispiel eine europäische Sozialversicherungsnummer.
Der zweite Tagesordnungspunkt, über den wir debattieren, Tagesordnungspunkt 10, betrifft das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Da werden wir als einzige Partei weiterhin dagegenstimmen. Die Schwarzarbeit hat ja auch während der Krise deutlich zugenommen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Schattenwirtschaft auf über 25 Milliarden Euro angestiegen ist, wobei der Schwarzarbeitsanteil am gesamten BIP auf 7,15 Prozent gestiegen ist.
Durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat jährlich zwischen 2 Milliarden und 3,5 Milliarden Euro durch Steuer- und Sozialversicherungsausfälle. Das ist aber nichts Neues. Das IHS schätzt in einer Studie den Wertschöpfungsentgang allein für die Bauwirtschaft zum Beispiel auf ungefähr 500 Millionen bis 1,3 Milliarden Euro jährlich, den daraus resultierenden Entgang an Steuern und Sozialabgaben zwischen ungefähr 200 Millionen bis 500 Millionen Euro jährlich. Das Potenzial für Auswirkungen auf die legale Beschäftigung liegt dieser Studie zufolge zwischen 5 800 und 22 500 Arbeitsplätzen.
Anders als in Österreich haben mehrere EU-Länder in den letzten Jahren Systeme und Teilsysteme implementiert, um der Problematik zu begegnen. In Österreich wurde aber nicht einmal ein Versuch unternommen, ein derartiges System neutral zwischen den
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