Stakeholdern und unter Einbeziehung aller Stakeholder und ihrer jeweiligen Interessen zu etablieren.
Relevant in diesem Zusammenhang ist auch die komplexe Kompetenzverteilung zwischen den öffentlich-rechtlichen Stakeholdern, wie Überschneidungen in deren Kompetenzen, was Kontrollen betrifft. Auf der einen Seite gibt es die Finanzpolizei, die zum BMF ressortiert, auf der anderen die Buak, die zum Arbeitsministerium ressortiert, und es gibt die SV-Träger, die zum Gesundheits- und Sozialministerium ressortieren. Die Experten haben deswegen empfohlen, dieses Projekt in der Analysephase im BMDW anzusiedeln.
Die Sozialpartner haben sich zur Zeit der schwarz-blauen Bundesregierung anders entschieden und das Projekt an sich gezogen. Es wurde die Bau-ID GmbH ins Leben gerufen, eine Tochtergesellschaft der Buak, die als Institution der Sozialpartner die Hauptaufgabe hat, die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche und die Bauarbeiterschlechtwetterentschädigung zu verwalten.
Neben der Buak sind auch noch die Wirtschaftskammer, das Arbeitsministerium als Aufsichtsbehörde über die Buak und das Finanzministerium für die Finanzpolizei involviert.
Wie die mediale Berichterstattung zeigt, ist das aufwendig beschriebene Unterfangen der Bau-ID aber gehörig ins Wanken geraten, und zwar sowohl was den Fahrplan, als auch was die Konzeption betrifft, und entpuppt sich laut Experten als Kaufhaus Österreich 2.0. Wie im „Standard“ berichtet wird, „wurden die Teilprojekte Software, Identitätsprüfung, Payment Services im Frühjahr 2020 ausgeschrieben, im Herbst fand dann erneut eine Markterkundung statt. Einzig nach einem Chipkartenlieferanten wird kein zweites Mal gesucht. [...] Das Volumen der drei Teilausschreibungen für Software-, Bezahl- und Identifizierungssystem wird in der Branche auf 2,9 bis 3,3 Millionen Euro geschätzt“.
Das Problem in diesem Zusammenhang ist aber, dass es ein komplexes Projekt ist, weil pro Jahr Hunderttausende Bauarbeiter auf österreichischen Baustellen registriert werden. Dieses komplexe Projekt wird aber kleinteilig vergeben, was ein großes Risiko ist. Die Frage ist, warum ein solches Unterfangen in unterschiedlichen Ausschreibungen avisiert wird.
Neben dieser fragwürdigen Ausgestaltung des Ausschreibungsprozesses sind die gesamte Konstruktion der Bau-ID und die Lösung durch die Bau-ID GmbH aus mehreren Gründen fraglich. In Österreich gibt es bereits ein Arbeitsinspektorat, das für alle Branchen zuständig ist, und eine Finanzpolizei. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Institution, die noch dazu losgekoppelt von bisherigen Einrichtungen arbeitet, ist nicht ersichtlich. Zusätzlich führt die Schaffung der GmbH zu einer Auslagerung von staatlichen Aufgaben auf eine private Einrichtung, was jeglicher Logik widerspricht.
Die Gesetzesänderungen, die für die Einrichtung der Plattform in der Buak nötig sind, müssen für jede Branche ebenfalls eingeführt werden, was einen überbordenden bürokratischen Aufwand zur Folge hätte oder die Einrichtung mehrerer Plattformen für jede Branche in den jeweiligen Ministerien und nachgeordneten Organisationen bedeuten würde.
Das sorgt für eine falsche Aufgabenverteilung zwischen BMF, und zwar der Finanzpolizei und des Amtes für Betrugsbekämpfung, und den Sozialpartnern. Deswegen werden wir bei Tagesordnungspunkt 10 weiterhin dagegen sein.
Anders ist es wiederum bei Tagesordnungspunkt 11, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Wir begrüßen die Anhebung des Zugangsalters zur Sonderunterstützung im Bergbau. Der Bergbau hat sich in den letzten Jahren sehr verändert, weshalb es auch
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