BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 108

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eine Reform benötigt. Außerdem ist faktisch keine Person von der aktuellen Regelung betroffen, weil keine Person in diese Altersklasse fällt.

Der zweite Punkt dieser Novelle betrifft den Bildungsbonus. Wir haben bereits der Ein­führung des Bildungsbonus zugestimmt, halten auch die Ausweitung des Bildungsbonus für eine gute Idee und stimmen daher Tagesordnungspunkt 11 zu. – Danke sehr.

15.29


Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile ihm dieses.


15.29.46

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Herr Präsident! Jetzt haben wir eigentlich schon sehr viel zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und zum Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz gehört.

In Wirklichkeit geht es darum, dass Sozial- und Lohndumping bei uns einfach billiger wird. So wie es jetzt ausschaut, werden zumindest einmal die Strafen so herabgesetzt, dass keiner mehr Angst davor hat, dass er eine Strafe kriegt. Ich verstehe nicht, warum Türkis und Grün einem solchen Gesetz hier die Zustimmung geben wollen, weil es einfach nicht in Ordnung ist, was da jetzt gemacht wird.

Als Beispiel das Kumulationsprinzip – damit man weiß, wovon wir reden, was sich da abspielt; Kollege Lackner, du hast es heute nicht richtig angesprochen –: Das heißt nichts anderes als Folgendes: Wenn ein Unternehmer zwei Mitarbeiter hat und diese jetzt nicht richtig bezahlt, das heißt unter Lohn, dann zahlt er beim jetzigen Gesetz 2 000 Euro Strafe für einen Mitarbeiter. Wenn der Unternehmer 100 Beschäftigte hat, dann zahlt er auch nur diese 2 000 Euro.

Früher, durch das Kumulationsprinzip, das müsst ihr euch vorstellen, hat er 200 000 Euro Strafe gezahlt, und jetzt zahlt er einmalig 2 000 Euro. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Soll mir einer erklären, wie durch dieses Gesetz die Schwarzarbeit bekämpft wird beziehungsweise die Unternehmer, die nicht den Kollektivvertrag zahlen. Dass das jetzt besser wird, stimmt einfach nicht, wie ihr es sagt. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Es überrascht mich nicht, dass manche hier herinnen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer nicht viel übrig haben. Es ist aber sehr traurig, dass man jetzt mit diesem Gesetz den Sozialbetrügern, die es bei uns auch gibt – nicht viele, aber es gibt sie trotzdem noch –, Tür und Tor öffnet, sodass die anständigen Unternehmerinnen und Unternehmer das wahrscheinlich nicht überleben werden.

Ich habe heute in der Früh noch mit Beppo Muchitsch telefoniert. Ich habe gefragt: Was heißt das jetzt zum Beispiel genau für die Baubranche, was tut sich dort jetzt wirklich? Er hat mir erklärt: Das ist ein Wahnsinnsgesetz! – Dass ihr dem zustimmen könnt?! Denkt Ihr gar nicht an eure Klientel? Ihr habt ja eine Klientel, die ihr zu vertreten habt, das sind die Klein- und Mittelbetriebe, und die werden das alle nicht überleben.

Und wie schaut es mit dem Montageprivileg aus, das heute auch schon angesprochen wurde? – Montageprivileg heißt nichts anderes, als dass Unternehmer aus dem Ausland früher einen Monat lang den Kollektivvertrag bei uns unterwandern durften, dann mussten sie entweder das Land wieder verlassen oder aber, wenn sie länger blieben, den Kollektivvertragslohn bezahlen.

 


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