Das Problem wurde erkannt, und es ist jetzt an der Zeit – und das passiert auch –, Lösungen dafür zu entwickeln und auch umzusetzen.
Um noch einmal auf die Communitynurses, die wirklich großartig sind, zurückzukommen: Das ist ein erster Schritt zur Umsetzung der unterstützten Pflege zu Hause. Realistisch muss man natürlich sein und bleiben: Die Möglichkeiten, Pflege zu Hause zu leisten, sind begrenzt. Spätestens ab einem gewissen Pflegebedarf braucht es ständige professionelle Hilfe, und dazu braucht es ausgebildete Professionistinnen und Professionisten.
Noch ganz kurz: Mit der Novelle zum Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen werden Mittel zur Covid-19-bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung vorgesehen. Auch da werden vom Bundesministerium des Herrn Mückstein in den Jahren 2021 bis 2023 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen wiederum Projekte finanziert werden, die der Wohnungssicherung und der Delogierungsprävention dienen. Einerseits sollen betroffenen Haushalten entsprechende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stehen, andererseits sollen mit den Projektmitteln Mietzinsrückstände sowie sonstige Nebenkosten, wie entstandene Gerichtskosten, übernommen werden – eben auch pandemiebedingt.
Das ist ein wichtiger Punkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gemeinnützige Organisationen immer eindringlicher davor warnen, dass es zu einem starken Anstieg von Räumungsklagen beziehungsweise Delogierungen kommen könnte, da immer mehr Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnkosten zu bestreiten.
Das Letzte, die Änderung im Freiwilligengesetz, betrifft eine Fristverlängerung für Teilnehmende an einem Auslandsfreiwilligendienst. Dieser kann bei Elementarereignissen, Unglücksfällen, außerordentlichen Notständen und einer damit verbundenen vorzeitigen Rückkehr im Inland fortgesetzt werden. Diese Möglichkeit soll nun aufgrund der weltweit immer noch unklaren, pandemiebedingten Situation bis 31.12.2022 verlängert werden.
Das ist das Wesentliche aus den drei Gesetzen, die sinnvoll, richtig und wichtig sind. Ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.15
Vizepräsident Günther Novak: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Karlheinz Kornhäusl. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren, die Sie noch via Livestream zugeschaltet sind! Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger hat vor allem gegen Ende ihrer Ausführungen sehr schön noch einmal erläutert, worum es in diesem großen Paket heute geht: um das Wohnpaket, das geschnürt werden soll, um Delogierungen vorzubeugen; um das Freiwilligengesetz, das entsprechend adaptiert werden soll und bei dem Zeitrahmen verlängert werden sollen.
Ich für meinen Teil möchte insbesondere auf den großen Bereich des Bundespflegegeldgesetzes eingehen. Sie können sich sicherlich vorstellen, warum, und ich werde Ihnen das auch gerne erklären: weil mittlerweile kaum ein Nachtdienst mehr vergeht, in dem ich tätig bin, in dem ich nicht einen alten Menschen, eine Frau, einen Mann, aufnehmen muss, weil er zu Hause keine Versorgung mehr hat. Das heißt, ich könnte ihn aus rein medizinischen Gesichtspunkten wieder nach Hause entlassen, dort ist aber niemand mehr, der auf diesen Menschen achtgibt und schaut.
Das ist natürlich in doppelter Hinsicht widersinnig, muss man sagen, zum einen – das ist das Technokratischere –, weil er dann in einem Akutbett im Spital liegen muss, das
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