18.16

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem, was ich von Kollegen Hirczy gehört habe, muss ich annehmen, dass das eine glatte Themaverfehlung war, was Sie da gesprochen haben. (Ruf bei der ÖVP: So wie Ihre!) Sie haben zwar übers Bundesheer gesprochen, Herr Kollege, nicht aber zum Antrag und nicht zu dessen Inhalt. (Zwischenruf des Bundes­rates Kornhäusl.) Wenn Sie behaupten, mit Ministerin Tanner seien wir auf einem guten, erfolgreichen Weg, dann muss ich schon sagen: So wie Ministerin Gewessler eine Autohasserin ist, verübt Frau Ministerin Tanner einen Anschlag nach dem anderen auf das österreichische Bundesheer. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollegin Kittl behauptet, sie habe von diesem Thema noch nie gehört. Dann hat sie nicht ordentlich aufgepasst, oder sie interessiert sich anscheinend nicht für ihre tägliche Arbeit in der Politik, sie sitzt ja im Landesverteidigungsausschuss. Kollege Leinfellner, dem ich von hier aus auch die allerbesten Grüße und beste Genesungswünsche ins Kranken­haus schicken darf, hat das bereits im März 2021 und im Juni 2021 im Ausschuss an­gesprochen, als auch hier im Plenum im Zuge der Debatte zur Reform des Heeresge­bührengesetzes im Juni. – Also bitte ein bisschen besser aufpassen oder sich besser informieren oder in den Protokollen nachlesen! Dieses Thema wurde schon mehrmals diskutiert, der erste Schritt einer Reform, Kollege Egger hat es gesagt, ist ja schon vom damaligen Minister Doskozil auf den Weg gebracht worden. Wie wir aber gehört haben, ist der Beschluss über den Antrag im Ausschuss nicht zustande gekommen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR betreffend Attraktivieren des Bundesheeres durch Anpassungen im Ge­haltsgesetz

„Die unterzeichneten [...] Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen.“

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Ich habe es gerade vorhin gesagt: Im Juni haben wir hier eine Anpassung des Heeres­gebührengesetzes beschlossen. Doch leider ist diese Anpassung für die betreffenden Personen zu spät gekommen und war auch unvollständig, denn es gibt immer noch eklatante Unterschiede, Ungleichstellungen, Ungerechtigkeiten im Besoldungssystem des österreichischen Bundesheers. Zwar wurden 2020 etliche Soldaten mit einer Ein­malzahlung von 300 Euro abgespeist, das war aber eher ein Tropfen auf den heißen Stein, es war Augenauswischerei. Ich möchte es hier ganz bewusst sagen: Das war eine einzige Pflanzerei und absolut keine Wertschätzung für jeden Soldaten.

Es ist aber hoch an der Zeit, dass wir den Soldaten, die wirklich nicht nur im letzten Jahr Großartiges geleistet haben – allen Offizieren, Unteroffizieren, Zivilbediensteten und den Chargen –, hier einmal unseren Dank zeigen. Jetzt kann die ÖVP unter Beweis stellen, wie wichtig ihr unsere Soldaten sind. Jetzt kann die ÖVP unter Beweis stellen, dass es ihr mit der Gleichstellung in der Besoldung ernst ist.

Es erfolgte zwar mit Wirksamkeit von 1. Jänner 2017 die Zusammenlegung der Unterof­fiziersverwendungsgruppen UO 1 und UO 2, es wurde dabei aber ein wesentlicher Schritt in der besoldungsrechtlichen Attraktivierung nicht gesetzt, weil ein riesengroßer Teil des Unteroffizierskorps schlicht und ergreifend vergessen wurde. Es muss daher ein zweiter Schritt folgen, damit auch die Stabsunteroffiziere die Wertschätzung erhalten, die sie sich verdienen.

Ich hoffe, dass alle Mitglieder des Landesverteidigungsausschusses jetzt gut zuhören, nicht dass es dann wieder heißt, das wäre nie angesprochen worden: Ausbildung, Leis­tung und Verantwortung müssen auch bei den Soldaten endlich wieder entsprechend entlohnt werden. (Beifall bei FPÖ und SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Auch bei den Offizieren gibt es einiges zu tun: Eine Anpassung des Gehaltsgesetzes im Bereich der Offiziere der Verwendungsgruppe M BO 2 ist dringend notwendig. Kollege Egger hat es schon angesprochen: Anders als sonst im öffentlichen Dienst werden die Offiziere dieser Verwendungsgruppe nämlich nicht wie Absolventen eines Bachelorstu­diums, also A 1, besoldet, sondern vielleicht gemäß A 2 mit irgendwelchen Zulagen, aber das war es dann schon. Auch das stellt eine eklatante Schlechterstellung dar, die aus­geglichen gehört.

Gerade in Zeiten wie diesen wäre es eigentlich unsere Pflicht, unsere Soldaten zu unter­stützen. Sie waren nämlich diejenigen, die in den letzten eineinhalb Jahren während der Pandemie neben dem normalen Tagesgeschäft – neben dem normalen Tagesge­schäft! – stets Unterstützungsleistungen und Assistenzleistungen für Österreich verrich­tet haben. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir unseren Soldaten einen Teil dessen zurück­geben, was sie uns gegeben haben. Es ist also wirklich dringend notwendig, diese Unge­rechtigkeit im Besoldungssystem abzustellen und die zwei genannten Schritte zu setzen, um die Ungleichbehandlung im Besoldungssystem für Unteroffiziere und Offiziere abzu­schaffen.

Wir alle kennen ja den Leitspruch des Bundesheeres: Schutz und Hilfe. Während der Pandemie sind unsere Soldaten im Bereich der Kontaktverfolgung, zum Regaleinräu­men im Supermarkt, zum Packerlschupfen bei der Post und für vieles mehr eingesetzt worden, sie waren auch im Katastropheneinsatz, wie wir gehört haben. Hier und heute können wir unter Beweis stellen, dass wir es mit dem Respekt und mit der Wertschätzung für unsere Soldaten in Österreich wirklich ernst meinen.

Ich hoffe, dass auch die beiden Salzburger Bundesräte (in Richtung ÖVP) dafürstimmen werden, denn wir wissen, was die Unwetterkatastrophen heuer für uns in Salzburg be­deutet haben und dass die Soldaten sofort zur Stelle waren.

Ich muss aber auch ganz ehrlich sagen: Wenn ihr als ÖVP heute wirklich dagegenstim­men solltet (Bundesrat Schennach: Das tun sie!), dann könnt ihr bitte gleich eure FCG in der Personalvertretung einpacken, denn dann ist es nur Schall und Rauch und Schmäh, was von dieser Seite kommt. Nehmt es ernst, geht mit gutem Beispiel voran und gebt den Soldaten, was sie sich wirklich verdienen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Egger und Novak.)

18.23

Präsident Dr. Peter Raggl: Der von den Bundesräten Marlies Steiner-Wieser, Kolle­ginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, dem Entschließungsantrag 311/A(E)-BR/2021 die Zu­stimmung zu erteilen, ist ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Karl Bader. Ich erteile dieses.