13.54
Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Versicherungen sind immer ein spannendes Thema: Wichtig ist, dass man sie hat, wenn man sie braucht, der Rest wird eigentlich weniger diskutiert. Sie sind in unserem System notwendig, denn sie sind dafür da, unvorhergesehene Ereignisse, Schäden abzufedern und dadurch finanzielle Verluste zu vermindern. Sie helfen vor allem bei Katastrophen und sind da ein wesentlicher Teil der Schadensminimierung für die Bevölkerung.
Um höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten, gibt es bei den Versicherungen natürlich auch Rückversicherungen. Diese sind ein Zusammenschluss von mehreren Versicherungen, der dazu beiträgt, dass bei sehr großen Schadensfällen, die hohe Summen beanspruchen, auch genug Kapital vorhanden ist, um diese Schäden abzudecken. Das heißt, wir haben ein System, das sehr, sehr gut aufgebaut und ein Garant dafür ist, dass die Schäden für die Konsumenten gering gehalten werden.
Es geht bei diesem Punkt um eine EU-Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Alle fünf Jahre werden die Mindestversicherungssummen angeglichen. Dieses Regelwerk garantiert, dass gerade bei Zeitwertschäden – ein Zeitwertschaden betrifft einen Sachschaden, wobei kein Neuwert mehr vorhanden ist – eine entsprechende Abgeltung für den Versicherten gewährleistet ist und er sich ein qualitätsgleiches und leistungsgleiches Schadensersatzfahrzeug – wenn wir beim Fahrzeug sind – kaufen oder Gebäude errichten kann.
In der Eurozone wird zur Bemessung der Anpassung der harmonisierte Verbraucherpreisindex, der die Inflation, die Geldwertstabilität und alle anderen preisbestimmenden Faktoren enthält, herangezogen, damit sie den wirklichen Zahlen entspricht und der Einfluss auf die Wiederbeschaffung gegeben ist. Die diesmalige Erhöhung beträgt 2,4 Prozent, das ergibt eine neue Mindestdeckung von 1,3 Millionen Euro pro Unfallopfer, 6,45 Millionen Euro je Schadensfall und bei Sachschäden auch eine Summe von 1,3 Millionen Euro. Das ist jeweils die Mindestdeckung bei Schadensfällen.
Bei uns in Österreich wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Prämienerhöhung geben, da hier die gedeckten Schadenssummen in der Regel über diesen Mindestversicherungssummen liegen und somit kein Handlungsbedarf für unsere Versicherungen besteht, denn die Deckungssummen sind somit mehr als ausreichend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch damit wird in Coronazeiten ein Beitrag geleistet, der die Familieneinkommen nicht belastet. In Zeiten wie diesen, in denen auch die Energiekosten steigen, ist es wichtig, dass wir einen positiven Beitrag zum Wohlstand unserer Gesellschaft leisten. Trotz der Kosten erfüllen die Versicherungen ihre Aufgabe, und zwar die Absicherung in Bezug auf Risken und von nicht vorhersehbaren Schäden, und dienen somit der Sicherung von Wohlstand und gesellschaftlicher Weiterentwicklung. Ich ersuche im Interesse der Menschen, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)
13.58
Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Horst Schachner. – Ich bitte um die Rede.