Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Günther Novak: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 10 und 11, 14 bis 17, 18 bis 22 sowie 24 und 25 jeweils unter einem durchzuführen.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Nein.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1167 d.B. und 1212 d.B. sowie 10844/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (2092/A und 1213 d.B. sowie 10845/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B. sowie 10793/BR d.B. und 10846/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu den Punkten 1 bis 3 ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiteres bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden.
Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
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