Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiteres bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen geändert wird.
Der Bericht liegt ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Günther Novak: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Hohes Präsidium! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Ich beziehe mich in meiner Rede auf die drei in den Berichten verlesenen Bundesgesetze und beginne mit dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das geändert werden soll.
Gleich vorweg: Wir werden diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung erteilen. Es ist einerseits sehr begrüßenswert, dass sich die EU mit dem Gedanken des Schutzes der kleinen heimischen, bäuerlich produzierenden Betriebe auseinandersetzt, die nationale Umsetzung lässt aber doch einige Fragen offen und stellt für uns keine ausreichende Abdeckung der Anforderungen dar.
Ein erstes Erstaunen, ja fast Entsetzen, ereilt einen da, wenn in den Erläuterungen zu lesen ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten und ihr Kaufverhalten an den niedrigen Lebensmittel- und Produktpreisen in Österreich schuld seien, und das vor dem Hintergrund, dass es in Österreich nachweislich ein sehr hohes Preisniveau gibt. Grundsätzlich aber hat diese Erkenntnis – nennen wir es so – nichts mit den jetzigen Beschlüssen zu tun. Der Grundgedanke aus der EU-Richtlinie resultiert ja daraus, dass kleine heimische Betriebe vor allem gegenüber den großen der Agrar- und Lebensmittelindustrie geschützt werden sollen, und deshalb empfiehlt die EU auch eine Umsatzschwelle von 350 Millionen Euro. In diesem Gesetzesbeschluss wird die Schwelle aber auf 1 Milliarde Euro hinaufgesetzt. – Was verstehen wir unter Kleinbetrieb? (Beifall bei der SPÖ.)
Damit rutschen natürlich auch all jene, vor denen die Kleinsten gewissermaßen geschützt werden sollen – nämlich aufgrund unlauterer Handelspraktiken –, in den Schutz mit hinein. Das stelle ich mir in der Umsetzung äußerst schwierig vor.
Die Sinnhaftigkeit ist damit für uns nicht wirklich gegeben, der Schutzschirm gilt nicht nur für die Richtigen, sondern anscheinend vor allem für die Wichtigen – Spender. Weiters fehlt uns auch das Verständnis, warum im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine neue Behörde etabliert werden muss, wo wir doch eine sehr gut funktionierende Bundeswettbewerbsbehörde haben. Jetzt muss es eine Erstanlaufstelle geben?!
Auch bekommt die Arbeiterkammer keine Amtsstellung, so wie die Landwirtschaftskammer oder die Wirtschaftskammer. Die Arbeiterkammer hat aber auch im Zuge der Begutachtung festgestellt, dass dieses Gesetz die Gefahr von steigenden Preisen nicht hemmt, sondern begünstigt. Es ist auch eine Bezugnahme auf Tierschutzanforderungen
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