weigern, einen Vertrag schriftlich abzuschließen, kurzfristige Stornierungen dürfen nicht mehr vorkommen, es darf niemand zu einem Exklusivvertrag gezwungen werden, und es gibt klare Regelungen zu Zahlungszielen und Zahlungsbedingungen, denn es kann beispielsweise nicht sein, dass verderbliche Ware, die innerhalb von wenigen Tagen verkauft wird, nach mehr als 30 Tagen noch immer nicht bezahlt ist. Bei nicht verderblichen Waren wird eine Grenze von 60 Tagen eingezogen. Das ist sehr sinnvoll, praktikabel und fair.
Eine wichtige Einrichtung, die zur Gewährleistung der gebotenen Fairness beitragen wird, ist die im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus neu eingerichtete Ombudsstelle. Bei dieser weisungsfreien Erstanlaufstelle können sich Produzentinnen und Produzenten niederschwellig Beratung holen. Mit all diesen Maßnahmen verbessert sich vieles für kleine Lebensmittelproduzenten.
Noch ein Wort zu meiner Vorrednerin, Kollegin Kahofer von der SPÖ: Sie hat bemängelt, dass die Umsatzschwelle, anders als in der EU-Richtlinie vorgesehen, nicht 350 Millionen Euro, sondern 1 Milliarde Euro beträgt. – Das wurde nicht ohne Grund so gemacht. In Deutschland ist die Umsatzschwelle auch weit höher, und wir wollen die österreichischen Betriebe gegenüber Deutschland nicht benachteiligen.
Großer Dank gilt deshalb Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die diese EU-Richtlinie während der österreichischen Ratspräsidentschaft verhandelt und somit entscheidende Hebel dafür in Bewegung gesetzt hat, dass die Kleinen in der Wertschöpfungskette geschützt werden und ein fairer Wettbewerb entsteht. Auch die nationale Umsetzung ist sehr gelungen, auch dafür Danke an die Bundesministerinnen Schramböck und Köstinger, die das gemeinsam ausgearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)
Zu guter Letzt noch ein paar Sätze zum dritten Thema dieser Debatte. Es handelt sich dabei im Vergleich zu den anderen beiden Punkten um eine eher technische Angelegenheit, die aber trotzdem wichtig ist, weil sie eine Entbürokratisierung und Vereinfachung von Abläufen beinhaltet.
Bisher war es lange notwendig, dass sich Unternehmen zu grenzüberschreitenden Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen in jedem EU-Land separat registrieren. Seit 1. Juli 2021 ist das vereinfacht und zentral über ein One-Stop-Shop-Portal der EU möglich. Auch wenn das vereinfacht wurde, ist es dennoch eine Sache, die viele Unternehmen von externen Bilanzbuchhaltern oder Buchhaltern erledigen lassen. Damit klar und eindeutig geregelt ist, dass Bilanzbuchhalter und Buchhalter das für österreichische Unternehmen erledigen dürfen, braucht es eine Anpassung der entsprechenden Gesetze.
Alle drei Vorhaben in diesen Tagesordnungspunkten schaffen wichtige Rahmenbedingungen für unsere heimischen Unternehmen, von der Unterstützung in akuten Lagen über die Verbesserung von systemischen Marktbedingungen bis zur Entbürokratisierung. Aus diesem Grund bitte ich um Unterstützung aller drei Anträge. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.03
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile ihm das Wort.
Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen! Vor allem aber liebe Zuschauer vor den Bildschirmen! Bevor ich zum Thema Wirtschaft Stellung nehme, möchte ich etwas aufgreifen, das Kollege Appé gestern angesprochen und Präsident Raggl heute zum Thema gemacht hat.
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