BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 58

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Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.


12.10.36

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vorsitzende! Frau Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bild­schirmen! Es gibt beim heute zu diskutierenden sogenannten Sterbeverfügungsgesetz einige positive Ansätze, die wir auch zur Kenntnis nehmen. Letztendlich bleiben für uns in diesem Gesetzentwurf aber viele Fragen unbeantwortet, sodass wir diesen keinesfalls mit gutem Gewissen mittragen können.

Grund für die heutige Diskussion ist ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, und dazu kann man jetzt stehen, wie man will, auf jeden Fall ist dieses Erkenntnis so zu akzeptieren. Da kommt auch meine erste Kritik: Dieses Erkenntnis ist schon lange genug bekannt, und für so ein wichtiges Gesetz – das in Wahrheit höchst sensibel behandelt werden muss, weil es einfach sehr viele kontroversielle Meinungen dazu gibt – hätten wir uns ganz einfach eine längere Diskussion mit allen politischen Parteien und natürlich auch den verschiedenen Organisationen – Hospiz, Palliativpflege, Psychiater, Psycholo­gen, Heimpflege und so weiter – gewünscht, ja vielmehr sogar erwartet.

Ein breit angelegtes Beratungsforum des Nationalrates oder auch des Bundesrates bei­spielsweise, eine Enquete oder eine Anhörung – all das wären Möglichkeiten gewesen, aber diese Chance hat man ungenutzt gelassen.

Gerade einmal drei Wochen Begutachtungsfrist für ein so heikles Thema sind für uns unzureichend. In diesen drei Wochen sind auch 139 Stellungnahmen eingegangen, die aber wenig berücksichtigt wurden; manche sogar gar nicht, glaube ich. Angesichts der gesellschaftspolitischen Tragweite dieser Entscheidung fehlt mir da die Bereitschaft für einen offenen Diskurs, was dann aber wahrscheinlich wiederum auf den durch diese dreiwöchige Begutachtungsfrist künstlich erzeugten Zeitdruck zurückzuführen ist.

Frau Minister, uns ist klar, dass es mit Sicherheit sehr schwierig ist, da eine tatsächlich ausgleichende Entscheidung treffen zu können, und ich gestehe Ihnen auch zu, dass das höchstwahrscheinlich Ihr Ansinnen war. Als positiv sehe ich auch die Tatsache, dass die Einschränkung auf „volljährige und entscheidungsfähige“ kranke Personen in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurde.

Was hingegen unklar ist, ist der Begriff der „unheilbaren“ Krankheit: Ohne genaue Def­inition lässt das den entscheidenden Ärzten doch wieder einen sehr weiten Interpreta­tionsspielraum, und wir alle wissen, dass auch Ärzte nur Menschen sind, denen man hiermit schon eine sehr große Bürde auferlegt.

Als positiv erachten wir auch das verpflichtende Aufklärungsgespräch durch zwei Ärzte – wir wünschen uns aber, dass es zumindest noch ein weiteres Gespräch geben soll, dies sollte mit einem Psychiater stattfinden.

Nun komme ich zu unseren Kritikpunkten: Alleine die Begrifflichkeit „Sterbeverfügung“ ist missverständlich, es sollte eigentlich Suiziderklärung heißen. Im Gesetzentwurf ist dann auch noch von „sterbewillige Person“ die Rede: Auch das ist unkorrekt, das sollte ganz klar suizidwillige Person heißen, denn nicht jede sterbewillige Person ist auch sui­zidwillig. Da besteht schon ein großer Unterschied, fragen Sie einmal in der Palliativme­dizin nach.

Unser größter Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf ist, dass kein geregelter Vorgang der Selbsttötung vorgesehen wird. Meine Damen und Herren, bei diesem hochsensiblen und heiklen Thema muss Ihnen klar sein, dass die Begleitung, die der oder dem Sui­zidwilligen beisteht, meist nur irgendeine vertraute Person ist, die aber ungeschult ist.


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