BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 59

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Was geschieht, wenn dann währenddessen Nebenwirkungen auftreten? Was ist, wenn das Präparat nicht ausreichend wirkt, um letal zu sein? Was ist mit Erster Hilfe? Was ist, wenn die suizidwillige Person dann noch irgendetwas äußert oder es sich dann doch noch anders überlegt?

Da gibt es also wirklich viele Unklarheiten, Unschärfen und auch Unsicherheiten – und wenn es nur darum geht, dass man ganz klar im Gesetz regeln würde, dass zum Beispiel Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht gesetzt werden dürfen. Das alles, ganz ehrlich, muss furchtbar sein für jene Personen, die sich bereit erklären, bei einer Selbsttötung zu be­gleiten, eine ganz massive psychische Belastung.

In diesem Entwurf fehlen uns weiters auch die klaren Vorgaben von Meldepflichten der mitwirkenden Personen, um klarzustellen, dass sicher kein Straftatbestand erfüllt wird. Eine derartige Dokumentation wäre in vielerlei Hinsicht notwendig, ist aber nicht eindeu­tig geregelt.

Letztendlich ist auch nicht geregelt, was mit dem tödlichen Präparat passiert, wenn es zum Beispiel nicht vollständig verwendet oder der Suizid dann doch nicht durchgeführt wird. Das war zum Beispiel auch einer der Kritikpunkte der Apothekerkammer in einer Stellungnahme – und ja, das ist ein tödliches Präparat, das dann in Umlauf ist.

Auch nicht geregelt ist, dass jene Menschen, die unterstützend beim Suizid dabei sind – also jene, die Beihilfe leisten –, die mit Sicherheit einer großen psychischen Belastung ausgesetzt sind, entsprechende Unterstützung finden sollen: An wen können sie sich wenden? Wem müssen sie berichten? Wer hilft ihnen im Fall des Falles?

Wie gesagt: Ich gestehe Ihnen zu, Frau Minister, dass diese Gesetzesfindung mit Sicher­heit eine sehr schwierige ist, und wir erkennen auch klar an, dass versucht wurde, ei­niges Positive im Sinne leidender und beeinträchtigter Personen auf den Weg zu brin­gen. Letztendlich ist dieser Gesetzentwurf aber für uns trotzdem noch nicht fertig durch­dacht und enthält auch die eine oder andere mögliche unabsichtliche Stolperfalle für den Suizid begleitende Personen.

Das Wichtigste – ganz unabhängig von diesem Gesetzentwurf – ist, dass die Palliativ­medizin in Österreich endlich entscheidend ausgebaut und mit entsprechenden finan­ziellen Mitteln ausgestattet wird. Ich weiß, es gibt die Willensbekundungen dazu – die reichen uns aber nicht aus, denn das kennen wir aus der Vergangenheit: Versprochen wurde viel, gehalten leider wenig, und letztendlich wurde dann doch wieder alles kaputt­gespart. Wir Freiheitliche haben dazu einfach definitiv einen anderen Zugang. (Beifall bei der FPÖ.)

12.17


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile ihr dieses.


12.18.03

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Dieser Tagesordnungspunkt ist für mich ein sehr emotionaler, und ich sage es gleich vorweg: Ich bin nicht glücklich darüber, dass wir heute hier über dieses Sterbeverfügungsgesetz abstimmen werden.

Kollege Schennach hat es im Ausschuss gesagt: Es ist eine Gewissensfrage eines jeden und einer jeden von uns, natürlich auch für mich. Warum? – Für uns, und natürlich auch für mich, ist Leben ein absolutes Gut, daher müssen wir alles tun, um beim Leben zu helfen – aber nicht beim Töten oder beim Selbsttöten. Der Schutz des Lebens ist das höchste Gut, von Beginn bis zum Schluss. Es bleibt ja immer ein Restrisiko, auch das


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