haben wir im Ausschuss gehört, wegen Missbrauch et cetera – ich werde das dann aber noch genauer ausführen.
Kollege Spanring – wo ist er?, ah, da oben –, ja, du hast recht: Auch wir hätten uns viel, viel mehr gewünscht, auch wir hätten viel, viel mehr gewollt. Wie gesagt, es ist ein sehr schwieriger Akt, heute dieses Gesetz hier auf den Weg zu bringen.
Warum braucht es dieses Sterbeverfügungsgesetz überhaupt? – Herr Kollege Spanring hat es schon ausgeführt: Der Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung zum Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben. Wenn wir nichts getan hätten, wäre alles ungeregelt gewesen, es hätte keinerlei gesetzliche Regelungen dazu gegeben.
Somit haben wir uns auf den Weg gemacht, um ein Gesetz zustande zu bringen, und es wurde sehr, sehr viel für diese Entscheidungsfindung getan. Da bin ich nicht deiner Meinung, Kollege Spanring, denn es gab wirklich sehr viele Gespräche im Vorfeld in den jeweiligen Klubs, es gab Expertenmeetings, wir haben uns auch in Salzburg im Seniorenbeirat intensiv unterhalten, es gab in Salzburg schon Ende 2020 und jetzt wieder 2021 Bioethiktage des Salzburger Ärzteforums, da haben wir von den Expertinnen und Experten sehr viel zum Thema assistierter Suizid gehört.
Was wir da erfahren haben – Stichwort Niederlande, auch das haben wir im Ausschuss gehört –, macht schon betroffen, gerade mich als Seniorenvertreterin. Der Österreichische Seniorenrat hat bereits im Dialogforum Sterbehilfe seine Wünsche und Forderungen ganz zu Beginn des Gesetzwerdungsprozesses – Sie werden es wahrscheinlich wissen, Frau Ministerin – eingebracht, von denen auch viele in diesen Entwurf eingearbeitet wurden und darin enthalten sind, daher kann man einmal grundsätzlich diesen Entwurf positiv bewerten.
Die Befürchtungen von unserer Seite waren und sind aber natürlich noch groß – das gebe ich schon zu –, dass mit dieser Entscheidung die bekannte Büchse der Pandora geöffnet wird, denn niemand will seinen Angehörigen eine Last sein. Ein Recht wird dann schnell einmal zur Pflicht, vielleicht wird auch Druck aufgebaut, und das wollen wir um jeden Preis verhindern.
Ja, wir von der ÖVP hätten einiges anders gemacht. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Sterbeverfügungsgesetz die einzige Ausnahme im StGB ist, dass wir den neuen Status quo in den Verfassungsrang heben und dass Töten auf Verlangen aus unserer Sicht nicht angetastet werden darf.
Bei der Erarbeitung waren uns drei Kriterien besonders wichtig: Die Achtung der Menschenwürde, der Respekt vor dem Leben und der Respekt vor der selbstbestimmten und höchstpersönlichen Entscheidung sehr schwer kranker Menschen. Wir haben speziell als Seniorenorganisationen darauf gedrungen, dass die Willensentscheidung frei und selbstbestimmt getroffen wird und es zu keinem Missbrauch dieser neuen Regelung kommt. Daher war es unser Ziel, ein möglichst enges Korsett, einen möglichst engen Rahmen zu setzen, weil uns – ich habe das schon erwähnt – der Schutz des Lebens höchstes Gut ist.
Die Eckpunkte – Kollege Spanring hat es kurz erwähnt –: Straffreie Beihilfe zum Suizid können nur Personen erhalten, die unheilbar krank oder schwer krank und volljährig sind. Zwei unabhängige Ärzte und ein Notar oder Patientenanwalt müssen den freien Sterbewillen und die Entscheidungsfähigkeit bestätigen, über Alternativen aufklären und diese auch aktiv anzeigen. Vor dem Selbstmord ist eine Bedenkzeit einzuhalten, je nach Zustand zwischen zwei und zwölf Wochen.
Es darf vor allem niemand gezwungen werden, diesen Weg zu gehen oder jemanden auf diesem Weg zu begleiten. Auch ich bin der Meinung, Kollege Spanring, dass das
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