BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 71

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Daher sind beteiligte MitarbeiterInnen dieser Unternehmen bei dieser Aufklärung sehr hilfreich. Man verspricht ihnen sozusagen einen größeren Anreiz, um da mitzuarbeiten und solche kartellrechtlichen Absprachen anzuzeigen oder eben auch frühzeitig ihr Wis­sen bereitzustellen. Daher wird ihnen auch die Nichtverfolgung der Straftat in Aussicht gestellt, aber erst dann, wenn sie ihr Wissen über die begangene Straftat bekannt gege­ben haben.

Neu ist eben, dass sie dieses Wissen – in der Vergangenheit – bekannt gegeben haben müssen und erst dann um den Kronzeugenstatus ansuchen können. Das soll eben einen noch größeren Anreiz bieten, aber es soll im Sinne der Verfahrensökonomie auch zu einer schnelleren Aufklärung und kürzeren Verfahren führen. Und nicht zu vergessen: Wir sind auch international dazu verpflichtet, diese KronzeugInnenregelung implemen­tiert zu haben.

Der wichtigste Effekt dieser Regelung – das habe ich auch schon betreffend Verfahren wegen Gewaltdelikten erwähnt – ist aber eine gute und Erfolg versprechende Aufklä­rung, weil sie Präventivcharakter hat. Je leichter eine Straftat aufgedeckt werden kann und je mehr Instrumente für diese Aufdeckung zur Verfügung stehen – und in diesem Fall: je leichter man zu MithelferInnen bei der Aufklärung kommt –, desto höher ist das Risiko der Aufdeckung und desto stärker ist der Präventivcharakter, desto mehr werden also potenzielle StraftäterInnen von der Begehung schwerer Delikte, von diesen Taten abgehalten. Die KronzeugInnenregelung beziehungsweise deren Verlängerung ist daher sehr begrüßenswert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

13.11


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Tausch. Ich erteile dieses.


13.11.26

Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In meiner ersten Rede hier im Hohen Haus darf ich zur Kronzeugenregelung sprechen, eine durchaus interessante Materie, wenn auch nicht gerade reißend in Anspruch genommen; das heißt aber nicht, dass sie nicht wichtig ist.

Wir haben es von der Vorrednerin schon gehört: Seit über zehn Jahren gibt es in Öster­reich diese Kronzeugenregelung; mit 1.1.2011 wurde damit ein neuer Weg in der Straf­prozeßordnung beschritten – vorerst befristet, weil das ganz ehrlich gesagt noch in den Kinderschuhen steckte. Nach mittlerweile elf Jahren und etwa 15 Fällen möchte man meinen, die Notwendigkeit der Kronzeugenregelung sei nicht sehr hoch, doch nicht alles, was keinen reißenden Anklang findet, ist unnütz. Im Gegenteil: Eine im letzten Jahr durchgeführte Evaluierung hat einhellig ergeben, dass auf die Kronzeugenregelung nicht verzichtet werden kann und diese als generell positiv bewertet wurde. Darüber hinaus sei der Weiterbestand von Kronzeugenregelungen auch aufgrund europarechtlicher und internationaler Vorgaben erforderlich.

Fakt ist, dass komplizierte Regelungen und die geringe Sicherheit für jene, die sie in Anspruch nehmen wollen, vom Gebrauch abschrecken. Das darf nicht sein, daher ist eine Verbesserung, eine Evaluierung für praktikable Lösungen unumgänglich.

Ich möchte noch einmal ganz kurz den Kern der heutigen Änderungen der Strafprozeß­ordnung herausheben: Es geht um die Verlängerung der mit Jahresende auslaufenden großen Kronzeugenregelung um weitere sieben Jahre und um die Einbeziehung der Kriminalpolizei in den Kreis der Behörden, an die der Kronzeuge – zusätzlich zur Staats­anwaltschaft – herantreten kann, sowie um eine Verlängerung der begleitenden Evaluie­rung, was sicherlich wichtig ist.

 


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