BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 95

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Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.48.1413. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (2083/A und 1217 d.B. sowie 10826/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Ich bitte um den Bericht.


14.48.33

Berichterstatter Silvester Gfrerer: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Na­tionalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird.

Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes im AMA-Gesetz geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des Verwaltungsrats und des Kontrollausschusses auch ohne physische An­wesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt.

Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher über das Jahr 2021 hinaus unbe­fristet möglich sein.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben. – Danke.


14.49.28

Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Mir liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.50.0414. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz geändert werden (2069/A und 1224 d.B. sowie 10855/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird (1225 d.B. sowie 10856/BR d.B.)

 


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