BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 104

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19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (2064/A und 1268 d.B. sowie 10795/BR d.B. und 10818/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (2065/A und 1269 d.B. sowie 10819/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1969/A und 1270 d.B. sowie 10796/BR d.B. und 10820/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2061/A und 1271 d.B. sowie 10797/BR d.B. und 10821/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 18 bis 22, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 18 bis 22 ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.


15.24.10

Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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