BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 32

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In Vorarlberg sollte es wie in Wien das Ziel sein, den Großteil der Pflege und Betreuung auch in Zukunft von professionellen Pflegekräften durchführen zu lassen, um die pfle­genden Angehörigen und die Familien zu entlasten. Schlussendlich muss das Angebot an ambulanten, mobilen Pflegediensten so ausgebaut sein, dass niemand darauf ange­wiesen ist, pflegende Angehörige anstellen zu müssen, nur weil kein ausreichendes und finanzierbares anderes Angebot vorhanden ist. (Bundesrat Hübner: Ja, aber wie bitte?!)

Ein weiterer Bereich, der für NEOS Vorarlberg ein großes Thema ist und bei dem der Bund beziehungsweise eine 15a-Vereinbarung viel weiterbringen könnte, ist das Thema Kinderbetreuung. In Vorarlberg wird gerade ein neues Kinderbildungs- und –betreuungs­gesetz verhandelt. Nach Ansicht der NEOS Vorarlberg ist das leider sehr mühsam und zieht sich schon viele Jahre, und das, was bisher am Tisch liegt, ist leider kein großer Wurf. Gerade was das Angebot angeht, könnte Vorarlberg sich sehr viel von Wien ab­schauen. Vorarlberg hat gerade im Kleinkinderbereich im Vergleich der Bundesländer mitunter die teuersten Einrichtungen. Zudem ist gerade im Bereich der Kleinkinder und später dann bei den Schülerinnen und Schülern die Verfügbarkeit von ganztägiger Be­treuung oft noch nicht gegeben.

Auch wenn in Vorarlberg so wie in Wien bereits viel in die Qualität und in bessere Grup­pengrößen, um ein höheres Niveau in Sachen Betreuungsschlüssel zu erreichen, in­vestiert wird, sind auch in Vorarlberg vor allem im Bereich der Ausbildung massive Investitionen notwendig, um Vorarlbergs Familien endlich ein flächendeckendes und vor allem leistbares Angebot machen zu können. Dafür braucht es eine ambitionierte 15a-Vereinbarung, wie wir NEOS schon länger fordern. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Ein wesentlicher Unterschied ist  und das muss für das geplante Gesetz in Vorarlberg auch endlich angegangen werden , dass Eltern bei der Verfügbarkeit und bei der Wahl der Kinderbetreuung noch immer an die Entscheidung der Bürgermeisterinnen und Bür­germeister gebunden sind. Die Eltern in Vorarlberg brauchen mehr Entscheidungsfrei­heit, nicht nur, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht  Stichwort passende Öffnungszeiten , sondern auch, was zum Beispiel die Form der Einrichtung oder die pädagogischen Konzepte angeht. In Vorarlberg sind Familien davon abhängig, ob sich zwei Bürgermeister einig werden, wenn eine Familie einen Platz in einer anderen Gemeinde in Anspruch nehmen will. Da muss man bei der Finanzierung ansetzen und eine neue Logik etablieren, nämlich: das Geld folgt dem Kind  so wie es in Wien an­satzweise schon gemacht wird. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Der letzte Punkt, bei dem Vorarlberg aus NEOS-Sicht quasi Themenführerschaft inne­hat, wie wir auch schon von Kollegen Gross gehört haben, ist die direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung. Möglicherweise durch die Nähe zur Schweiz hat Vorarlberg ein besonderes Verhältnis zur direkten Demokratie. Auch wir NEOS sehen gerade im Be­reich der Bürgerbeteiligung und der direktdemokratischen Elemente auf Gemeindeebe­ne einen wesentlichen Beitrag zu mehr demokratischer Qualität und zur Schaffung einer aktiven Bevölkerung.

In Vorarlberg brachte das Erkenntnis des VfGH zur Volksabstimmung in Ludesch leider einen beträchtlichen Dämpfer, weil das Recht der Gemeindebürgerinnen und -bürger, selbst verbindliche Volksabstimmungen zu initiieren, gegen das repräsentativdemokra­tische Prinzip der Bundesverfassung verstößt.

Der Nationalrat hat bereits beschlossen, dass jetzt ein Länderdialog zum Bedarf einer Weiterentwicklung der Bundesverfassung auf diesem Gebiet gestartet werden soll. Wer, wenn nicht Vorarlberg, könnte da eine führende Rolle einnehmen und diese Rolle viel­leicht auch koordinierend übernehmen. Gerade dieser Aspekt, der für Vorarlberg eine so große Rolle spielt, sollte auch für Ihren Vorsitz in diesem Halbjahr eine größere Rolle


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