BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 83

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Weil es zu diesem Klimabonus auch Diskussionen gab und gibt, eine klare Botschaft: Es ist ganz einfach ein Unterschied, wenn man im ländlichen Raum zu Hause ist und auf das Auto angewiesen ist, weil die Angebote im öffentlichen Verkehr trotz vieler Initiativen der Bundesländer noch nicht so perfekt sind und es doch einen Unterschied zur Stadt gibt. Es ist daher auch gerecht, dass es den Klimabonus eben in abgestufter Form geben wird.

Experten bescheinigen uns auch, dass mit dieser Steuerreform zu erwarten ist, dass das Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren mit in etwa 1 Prozent gestützt wird, und das ist eine für uns alle auch ganz, ganz wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme. Es gibt eine sehr breite Unterstützung.

Weil heute von der Sozialdemokratie schon zweimal die Gemeinden angesprochen wur­den: Ja, die Gemeinden stehen unter einer großen Belastung, aber gerade jetzt im Hin­blick auf die Steuerreform, durch die ja weniger an Bundessteuern hereinkommt und dadurch auch im Finanzausgleich weniger aufgeteilt werden kann, ist den Gemeinden zugesichert, dass der Entfall von 840 Millionen Euro ausgeglichen wird und den Gemein­den nicht angelastet wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Das ist jetzt nur ein Beispiel, was die Gemeinden betrifft. Um die Dimension dieser Re­form entsprechend noch sichtbarer zu machen: Es sind weit mehr als zehn Entlastungen und Förderungen, die in dieser Steuerreform beinhaltet sind, um diese Ziele zu errei­chen, und ich glaube, dass wir uns heute hier im Plenum wirklich mit einem Paket prä­sentieren, das getrost auch Ihre Zustimmung erhalten soll. Dazu lade ich auch sehr, sehr herzlich ein und bedanke mich für die guten Verhandlungen, die geführt wurden, um zu diesem Ergebnis zu kommen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätinnen Hau­schildt-Buschberger und Kittl.)

12.27


Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Johannes Hübner. – Bitte schön.


12.27.21

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und vor den Fernsehern! Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Frau Minister! Kollege Bader, ich werde Ihnen ganz kurz erklären, warum dieses Paket nicht annähernd so gut ist, wie Sie sagen, und warum Sie unsere Zustimmung dazu nicht finden werden.

Das liegt in erster Linie einmal daran, dass dieses Paket – und vor allem der erste Teil, Punkt eins, den wir verhandeln, das Ökosoziale Steuerreformgesetz – uns zeigt, wie man Gesetze nicht macht, wie man das nicht machen soll. Wenn Sie davon reden, dass damit Arbeitsplätze gesichert werden, dann gebe ich Ihnen in einem Punkt recht: Gesi­chert und geschaffen werden Arbeitsplätze in der Zunft der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, weil das, was da gemacht wird, alleine niemand mehr verstehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen Sie sich nur, bevor Sie das Gesetz loben, den neuen § 11 im Einkommensteu­ergesetz an! Das zeigt Ihnen, wie steuerliche Bestimmungen, Abgabenbestimmungen dazu missbraucht werden, durch Unlesbarkeit und Unexekutierbarkeit ohne Beiziehung von Experten eine sogenannte lenkende Maßnahme, die in der Steuerpolitik nichts zu suchen hat, zu kreieren. Ich will aber darauf gar nicht eingehen, das ist so komplex, die Hunderten Seiten, die das Einkommensteuergesetz jetzt schon umfasst (Bundesrat Steiner: Die der Bader eh nicht versteht!), werden durch Dutzende Seiten allein im Rah­men dieser Gesetzesnovelle ausgeweitet.

 


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