BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 85

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sie betrifft Erträge aus Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft und nach dem 28.2.2022 ertragswirksam veräußert wurden. Das könnte man so regeln, dann würden die Bürger das vielleicht verstehen und es wäre ein bisschen kürzer.

Wie aber haben Sie das geregelt? – Ich muss Ihnen das einfach vorlesen, damit Sie sehen, in welcher Weise da der Irrsinn in die Legistik eingezogen ist, also von El Salva­dor überhaupt abgesehen. Es heißt: „Werden Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, nach dem 28. Februar 2022 zur Erzielung laufender Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27b Abs. 2 oder zum Erwerb von Kryptowährungen ge­mäß § 27b Abs. 2 zweiter Satz verwendet, ist bereits § 27b Abs. 2 anzuwenden und die erworbenen Kryptowährungen gelten als nach dem 28. Februar 2021 angeschafft. [...] Wer­den Kryptowährungen nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. März 2022 steuer­pflichtig realisiert, können die Einkünfte auf Antrag des Steuerpflichtigen bereits als Ein­künfte im Sinne des § 27b behandelt werden.“

Alles verstanden? Ich glaube, ein Kommentar ist überflüssig. Zustimmung zu einer sol­chen Bestimmung wird es unsererseits sicher nicht geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.34


Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Kittl. – Bitte.


12.34.39

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin, alles Gute für das nächste halbe Jahr – auch für Präsidentin Schwarz-Fuchs! Liebe Frau Minister! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen hier und vor den Bildschirmen! Vor allem liebe KollegInnen von der SPÖ und der FPÖ! Ich bitte Sie, hören Sie auf mit Ihrer Kritik, dass diese Steuerreform nicht sozial und nicht ökologisch ist. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP. – Bundesrat Hübner: Mit der Kritik aufhören ...!) Sie wissen es ganz genau – und vielleicht schreien Sie deswegen so laut –: Es ist die erste Steuerreform, die genau das ist: ökologisch und sozial. (Beifall bei BundesrätInnen von Grünen und ÖVP. – BundesrätInnen Steiner-Wieser und Steiner: Asozial!)

Ich bin stolz darauf, dass ich heute darüber reden und diese Steuerreform auch mit in Umsetzung bringen kann, denn sie ist, Herr Bader hat es schon gesagt, nachhaltig, ver­teilungsgerecht und ökonomisch vernünftig, und es ist eine Steuerreform, die aufgrund der Klimakrise schon lange überfällig ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Weder unter blauer Regierungsbeteiligung noch in den unendlich vielen Jahren der Re­gierung mit der SPÖ oder im Rahmen der letzten großen Steuerreform 2015/16 (Zwi­schenruf des Bundesrates Steiner) unter einem roten Bundeskanzler ist so etwas ge­lungen. Sie haben damals weder die kalte Progression abgeschafft noch mit dem ver­bleibenden Spielraum, den die Nichtabschaffung der kalten Progression zulässt, den Klimaschutz gefördert und gleichzeitig eine sozial tragfähige und verteilungsgerechte Steuerreform geschaffen; sie war auch nicht gendergerecht.

Noch zwei wichtige Punkte zur kalten Progression, erstens: Die heutigen Entlastungen machen weit mehr aus, als die Abschaffung der kalten Progression ausmachen wür­de. Und zweitens: Von der Abschaffung der kalten Progression haben die untersten Ein­kommen gar nichts, denn sie sind von ihr gar nicht betroffen. (Zwischenruf der Bundesrä­tin Hahn.)

Und noch ein Letztes: Genauso wenig hat die SPÖ in der Zeit ihrer Regierung einen Finger gerührt, ein wichtiges Umverteilungsinstrument auf gesetzlich einwandfreie Beine zu stellen, nämlich die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ja, bis vor Kurzem haben


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