BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 86

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Sie sich sogar gescheut, die Einführung einer Vermögenssteuer zu fördern – gar nicht zu reden von der FPÖ, die eine solche nie wollte.

Zurück zur ökosozialen Steuerreform – lassen Sie mich noch einmal erklären, warum sie die ökologische Wende einläutet und warum sie für alle Menschen in Österreich gerecht ist –: Mit dieser Steuerreform schlagen wir einen Weg ein, der den Klimaschutz ernst nimmt und ihn als Prämisse in der Budgetpolitik einführt. Kollegin Schwarz-Fuchs hat es in ihrer Eingangsrede schon treffend gesagt, die Bekämpfung der Klimakrise ist der poli­tische Imperativ. Wir fangen also endlich an, den Klima- und Umweltschutz als Basis unseres politischen Handelns zu sehen. Endlich integrieren wir umweltfreundliches Ver­halten in das Alltagsleben und in das wirtschaftliche Handeln – schrittweise und damit leichter akzeptierbar und vorhersehbar und damit besser einplanbar.

Mein Kollege Adi Gross wird später noch über das Ökologische reden, ich konzentriere mich auf die sozialen Aspekte, denn ein wesentlicher Punkt der Steuerreform ist die An­regung zu klimafreundlichem Verhalten, ohne soziale Benachteiligung zu schaffen, ganz im Gegenteil.

Immer wieder wird betont, es profitiere vor allem die Mittelschicht. – Ja, sie erhält große Entlastungen durch die Senkung der Einkommensteuer, einen erhöhten steuerlichen Ab­setzbetrag, den Familienbonus für Menschen mit Kindern. Die sogenannte Mittelschicht sind aber auch EinzelunternehmerInnen, und sie werden zum Beispiel mit einem erhöh­ten Gewinnfreibetrag und einem Freibetrag für ökologische Investitionen sowie anderen steuerlichen Maßnahmen entlastet.

Die Mittelschicht wird deswegen auch entlastet, weil sie den größten Beitrag zum Steuer­aufkommen leistet, genauso wie die Unternehmen, die mit der Senkung der Körper­schaftsteuer entlastet werden, die – nebenbei – keinen großen Anteil an den Gesamtent­lastungen ausmacht.

Beide, Mittelschicht und Unternehmen, sind, wir haben es schon gehört, ein großer Kauf­kraft- und Investitionsfaktor und wichtig für die Wirtschaft. Wir wissen: Geht es den Be­trieben und Unternehmen gut, schaffen sie auch Arbeitsplätze, und so haben auch diese Steuerentlastungen für die Mittelschicht Auswirkungen auf alle Einkommensverhältnisse.

Diese Steuerreform legt aber zusätzlich großes Augenmerk auf Menschen mit niedrigem Einkommen, egal ob diese angestellt oder selbstständig sind, auf Menschen, die oft ar­mutsgefährdet sind, die so wenig verdienen, dass sie keine Einkommensteuer bezahlen und daher auch nicht von einer Verringerung der Einkommensteuer durch geringere Ta­rifsätze oder durch Absetzbeträge profitieren können, und auf Menschen, die hauptsäch­lich von Transferleistungen leben.

Für sie wurden zusätzliche eigene Steuerinstrumente geschaffen: die Erhöhung des So­zialversicherungsbonus, also geringere Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte, die Reduzierung des Krankenversicherungsbeitrags mittels Gutschrift für eine halbe Million Selbstständige, der Kindermehrbetrag, vor allem für Alleinerziehende, und eben die Rückverteilung der CO2-Bepreisung durch den Klimabonus an alle Menschen in Öster­reich, auch an Kinder.

Gerade der Klimabonus trägt zu einer starken Entlastung der einkommensschwachen Haushalte bei. Frau Kollegin Grossmann, hören Sie auf den Budgetdienst: Bei einkom­mensschwachen Haushalten macht der Klimabonus durchschnittlich immer mehr als die Belastung durch die CO2-Bepreisung aus. Genau umgekehrt ist es bei den höheren Einkommen: Je reicher ein Haushalt ist, desto mehr CO2 verbraucht er durchschnittlich, und damit ist auch seine CO2-Preisbelastung höher, aber nicht der Klimabonus.

Noch ein paar Feststellungen vom Budgetdienst: Die relative Entlastung durch die Steu­erreform führt zu einem Anstieg des verfügbaren Haushaltseinkommens im untersten


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