BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 89

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des Beteiligungsfreibetrages von 50 Prozent bis zu einer Höhe von 100 000 Euro bei Beteiligungen von Privaten und Unternehmen begrüßen wir ebenfalls. Die Anhebung der Sofortabschreibung von GWG von 800 auf 1 000 Euro begrüßen wir. Die pauschale Abzugsfähigkeit der Ausgaben für den Heizkesseltausch begrüßen wir. Das ist eine ver­gleichsweise kostengünstige Maßnahme, die viel Wirkung zeigen kann.

Zum Thema Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen beziehungsweise – in Wirklichkeit – Kryptoassets: Notwendig wäre, wenn es schon eine Angleichung der steu­erlichen Regeln für Kryptoassets an jene für Wertpapiere gibt, zum Beispiel die gleich­zeitige Einführung einer Behaltefrist. Das wurde bisher versprochen, ist aber noch nicht gekommen; die Diskussion führen wir schon länger. Wer längerfristig anlegen will, dem sollten Sie als Finanzminister, sollte die Gesetzgebung nicht ständig das Ersparte weg­nehmen. Das gilt für Kryptoassets genauso wie für konventionelle Anlagen, um die Pen­sion aufzubessern.

Die Senkung der zweiten und der dritten Tarifstufe begrüßen wir. Die Erhöhung des Fa­milienbonus Plus begrüßen wir. Die Ausweitung des Bezugs des Kindermehrbetrags auf alle Bezieher von Niedrigeinkommen begrüßen wir. Was die Entlastung der Geringver­diener betrifft: Die Erhöhung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag begrüßen wir. Wir sprechen uns aber gegen die Erhöhung des Sozialversicherungsbonus in diesem Zusammenhang aus, weil das wiederum ein Teilzeitanreiz ist, sowie gegen die Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags.

Die degressive Abschreibung wird verlängert, das ist wieder ein positiver Punkt. Die Sen­kung des Körperschaftsteuersatzes begrüßen wir ebenfalls, das geht uns nur ein biss­chen zu langsam. Die Neuregelung im Umsatzsteuergesetz betreffend das Mietkaufmo­dell im gemeinnützigen Wohnbau begrüßen wir ebenfalls, genauso wie die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung für Eigenstrom im Elektrizitätsabgabegesetz; das ist auch tatsächlich ein ökologischer Aspekt in diesem Gesetzespaket. Zum Finanzausgleichs­gesetz: Die notwendige Überführung der Bepreisung der Treibhausgasemissionen in den Katalog der ausschließlichen Bundesabgaben ist sehr formal, aber ein notwendiger Punkt.

Jetzt noch einmal zum CO2-Preis, der im Zusammenhang mit dem Klimabonusgesetz schon kurz angesprochen wurde: Wir sind gegen das gewählte Modell, und zwar aus folgendem Grund: Die Einführung des CO2-Preises ist zwar grundsätzlich notwendig, aber der im Gesetz angesetzte Preis ist viel zu niedrig, um einen signifikanten und ra­schen Lenkungseffekt zu entfalten. Zudem wird seine Lenkungswirkung durch die Ein­führung des Klimabonus in der gewählten Form, die Nichtökologisierung des Pendler­pauschales sowie die Nichtabschaffung des Dieselprivilegs plus Carbonleakage und Härtefallregelung für die Industrie noch weiter abgeschwächt. Unterm Strich bleibt daher nichts mehr von der Wirkung dieser CO2-Bepreisung übrig, außer dass man sagen kann, dass man eine eingeführt hat. Das ist leider Etikettenschwindel.

Wie schon gesagt, das NEOS-CO2-Konzept sähe einen deutlich höheren CO2-Preis vor – bis zu 350 Euro pro Tonne –, aber gleichzeitig würden viele andere Abgaben, ver­kehrs- und energiebezogene Abgaben abgeschafft. Die Rückverteilung erfolgt auf die­sem Weg und über eine Senkung der Lohnnebenkosten sowie eine Reduktion der Mehrwertsteuer.

Weil wir vorhin von Regierungsseite Kritik daran gehört haben, dass die Opposition diese Steuerreform als nicht ökologisch kritisiert: Das ist der wesentliche Punkt. Warum ist sie auch nicht nachhaltig entlastend? – Weil die kalte Progression noch immer nicht abge­schafft worden ist. Durch die anziehende Inflation, die mittlerweile um die 5 Prozent be­trägt, wird die geplante Entlastung der Einkommensteuerzahlerinnen und Einkommen­steuerzahler innerhalb von wenigen Jahren wieder aufgefressen werden; deswegen


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