BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 125

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gibt, das ist vom Kollegen Novak auch erwähnt worden, umfangreiche soziale Abfangre­gelungen für einkommensschwache Haushalte, die keinen Ökostromförderbeitrag und keine Pauschale entrichten müssen.

Mit dem Beschluss im Juli 2021 – da hatten wir schon einmal eine große Debatte – sind jene Teile in Kraft getreten, die nicht notifiziert werden mussten; das ist der gesamte Investitionsförderbereich. Allerdings war alles andere, die ganze Marktprämienregelung, notifizierungspflichtig. Im Dezember des vergangenen Jahres ist die Notifizierung abge­schlossen worden, und zwar – ich möchte das noch einmal herausheben – über den gesamten Zeitraum. Das ist völlig unüblich. Die Erwartungshaltung war ja zuerst, das mindestens ein Mal dazwischen zu evaluieren, noch einmal zu notifizieren, und das hätte sehr große Unsicherheit mit sich gebracht.

Man kann – und das sollte man tun – den Verhandlerinnen und Verhandlern mit der Kommission nur gratulieren, denn es ist ja nicht so, dass das eine Verhandlung auf Augenhöhe ist, nein, die EU-Kommission ist ja die Behörde, sie wacht über das Beihilfen­recht und sitzt natürlich am längeren Ast.

Herr Kollege Bernard, ich weiß nicht, woher Sie das haben, ich muss Sie enttäuschen und Ihnen sagen: Die EU-Kommission hat dieses Paket mitnichten zurückgeworfen! Die gesamte Substanz des EAG, so wie es im Juli beschlossen wurde, ist beibehalten wor­den. Die einzige wirklich relevante Veränderung ist, dass wir jetzt ein eigenes Segment für gemeinsame Ausschreibungen von Wasserkraft- und Windkraftanlagen im Ausmaß von 20 Megawatt haben werden. Das ist also keine relevante Dimension und keine relevante Änderung des gesamten Paketes. Alles andere ist in der Grundsubstanz so geblieben und konnte so verhandelt werden, wie es beschlossen wurde.

Was es jetzt auch noch gibt – das hat Frau Kaltenegger erwähnt –, ist die Förderung von, sagen wir einmal, mittlerer Wasserkraft. Lassen wir es einmal dabei bewenden.

Sehr erfreulich ist eine Verbesserung, die für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften er­zielt werden konnte. Das sind jetzt Windanlagen mit bis zu 20 Megawatt, also doch ein kleiner Windpark, die auch innerhalb der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften betrie­ben werden. Diese werden automatisch quasi mit dem höchsten bezuschlagten Gebot bepreist, bekommen also automatisch den höchsten Tarif, der in der ganzen Ausschrei­bung erzielt werden konnte. Auch das ist noch einmal eine gute und wichtige Unterstüt­zung für Energiegemeinschaften.

Was die KonsumentInnen freuen wird, ist die Auf-null-Setzung der Zählpunktpauschale. Ich sage das deswegen noch einmal, weil das ja im Unterschied zum Förderbeitrag nicht hätte sein müssen. Dieser hat einen Automatismus, die Pauschale aber nicht. Da gibt es jetzt eine gesetzliche Änderung, um die Menschen und auch Betriebe davon zumin­dest heuer einmal zu entlasten.

Ein wichtiger Punkt ist auch noch, es gibt beim ElWOG, das gehört ja auch mit dazu, Anpassungen bei den Geschäftsbedingungen. Da ist es hinkünftig so, dass Stromhänd­ler zwar Preise, also auch Preiserhöhungen, angemessen weitergeben können, aller­dings – und das war uns wichtig, dass das dazukommt – müssen sie jetzt, wenn der Grund für diese Preiserhöhung wegfällt, auch wieder zurückfahren. Da braucht es also auch eine gewisse Proportionalität bei der Preisentwicklung.

Es gibt ein Kündigungsrecht für Kunden. Diese müssen die Änderung der Preise nicht akzeptieren, können sich dann aufgrund solcher Preisänderungen einen anderen Liefe­ranten suchen. Eingeführt wurde auch ein Recht auf Ratenzahlung. Auch das ist gerade jetzt wichtig, da sich viele Haushalte bei der Bezahlung der Energierechnungen und Stromrechnungen leider schwertun.

 


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