Was jetzt zugegebenermaßen noch fehlt (Bundesrat Steiner: Ja, passt schon, Adi!), ist eine Reihe von Verordnungen. Wir hoffen sehr, dass das jetzt sehr zügig vonstattengeht. Der Rechtsrahmen ist damit auch im Wesentlichen da.
Was es jetzt noch braucht, damit die Stromwende gelingen kann, ist das Mittun – das kann man nicht genug betonen – von Ländern und Gemeinden, denn dort liegen jetzt ganz, ganz wichtige Kompetenzen hinsichtlich der Raumplanung, des Baurechts, wenn es um den Ausbau von Windkraft, von Fotovoltaik, von Bioenergie und auch von Wasserkraft geht. Dort ist jetzt wirklich ein großer und nicht immer ganz leichter Job zu machen. Im Sinne des Vorarlberger Mottos „Gemeinsam in Verantwortung“ werden wir auch das hinkriegen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.22
Vizepräsident Günther Novak: Ich darf Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer bei uns im Hohen Haus begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Weiters begrüße ich Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!
Dieser Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Energiearmut verhindern – keine Umsatzsteuer auf Strom und Gas“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
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