In Phase eins von Anfang Februar bis Mitte März wird ein Informationsschreiben erstellt. In dieser Phase haben alle noch genug Zeit, der Impfpflicht nachzukommen oder gegebenenfalls eben einen Ausnahmegrund zu beantragen. Alle Haushalte bekommen dieses Informationsschreiben.
Phase zwei, die ab Mitte März bis zum sogenannten ersten Impfstichtag geht: Ab dann ist der Impfausweis außerhalb der Wohnung mitzuführen und die Polizei kann im Rahmen von Covid-Schutzmaßnahmenkontrollen oder Verkehrskontrollen Impfnachweise kontrollieren.
In der möglichen Phase drei ab dem ersten Impfstichtag, von der wir bis heute natürlich noch nicht wissen, ob sie eintreten wird, erfolgt dann das automatisierte Strafverfahren. Um zu wissen, wer in Österreich wohnhaft ist und noch nicht geimpft oder genesen ist, werden Daten aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister und dem Epidemiologischen Meldesystem miteinander abgeglichen. Die Personen, die nicht geimpft sind, bekommen ein weiteres Erinnerungsschreiben. Ist bis zu einem noch festzusetzenden Zeitpunkt keine Impfung erfolgt, wird ein Strafbescheid ausgestellt.
Im ersten Schritt werden diese Strafen im Rahmen eines sogenannten abgekürzten Verfahrens in der Höhe von 600 Euro verhängt. Wird dann Einspruch erhoben und werden Milderungsgründe angeführt, startet das sogenannte ordentliche Verfahren mit einem potenziellen Strafrahmen von bis zu 3 600 Euro.
Die Herausforderung, im Rahmen des Gesetzes flexibel auf Änderungen – neue Virusvarianten, neue Impfstoffe und auch neue Medikamente – der Pandemie eingehen zu können, wird über die Verankerung von zahlreichen Verordnungsermächtigungen sichergestellt. Je nachdem, wie weitreichend der festzulegende Inhalt ist, kann sie der Minister alleine, nach Konsultation des Nationalen Impfgremiums oder gemeinsam hier im Parlament mit dem Hauptausschuss erlassen.
Nicht zuletzt, um genau die Verfassungs- und Grundrechtskonformität zu garantieren, wurde auch ein laufendes Evaluierungsverfahren etabliert. Für ganz wichtig erachte ich auch: Wenn die Impfpflicht nicht mehr notwendig ist beziehungsweise die grundrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr oder nicht mehr in demselben Ausmaß gegeben sind (Bundesrätin Steiner-Wieser: Die sind ja jetzt schon nicht gegeben!), kann der Bundesminister für Gesundheit gemeinsam mit dem Hauptausschuss Teile des Gesetzes oder das gesamte Gesetz aussetzen. Das Enddatum des Gesetzes ist mit 31.1.2024 festgelegt.
Obwohl uns Omikron derzeit ein neues Bild der Pandemie bietet, sollten wir doch sehen, dass die derzeitige Veränderung – und damit meine ich die steigenden Infektionszahlen – und die nur geringe Steigerung der Bettenbelegung im Krankenhaus auf die verabreichten Impfungen und auf den damit bestehenden Schutz bei 74 Prozent der Bevölkerung zurückzuführen sind. (Bundesrat Steiner: Ich habe gemeint, es sind nur Ungeimpfte im Krankenhaus! So ein Schwachsinn! – Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)
Bei diesem vorsichtig optimistischen Blick in die nahe Zukunft aus heutiger Sicht dürfen wir nicht vergessen: Die Pandemie ist keineswegs vorüber. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Sicher ...!) Wir hören bereits vom nächsten Virussubtyp BA.2, der die Omikronwelle noch verlängern könnte (Zwischenruf des Bundesrates Spanring), und auch einer möglichen Rückkehr der Deltavariante. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auch der nächste Herbst wird in einigen Monaten wieder vor der Türe stehen, und dieses Mal müssen wir vorbereitet sein, um dann nämlich genau nicht mit den Vorwürfen konfrontiert zu sein, nichts getan zu haben, als die Zeit dafür da gewesen ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Die Zeiten, in denen wir uns von Lockdown zu Lockdown quälen, müssen ein Ende haben. Es gibt eine gut erforschte und erprobte Antwort auf das Virus, und das ist die Impfung. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Nein, die ist nicht ...!) Diese wird stetig weiterentwickelt
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