Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der Grünen sowie der BundesrätInnen Mattersberger und Preineder.)
15.49
Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „die Erarbeitung geeigneter Strategien für Long-Covid-Patient*innen, die an Ihren angestammten Arbeitsplatz so rasch als möglich zurückkehren wollen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Begrüßen bei uns hier im Parlament darf ich Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Susanne Raab. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Weiters begrüßen möchte ich Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Wir fahren in der Debatte fort.
Zu Wort gemeldet ist Frau Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Seit nun tatsächlich schon fast zwei Jahren bestimmt die Pandemie unser Leben. Sie fing mit dem näher rückenden Infektionsgeschehen und dem Horten von Lebensmitteln und Klopapier an, bis dann im März 2020 der erste Lockdown folgte. Begleitet wurde das alles mit einem Gefühl der starken Verunsicherung. Noch niemand hatte gesicherte Informationen zur Übertragbarkeit, zum Krankheitsverlauf oder zur Behandlung. Dass die Impfung der Schlüssel zur Durchbrechung des Pandemiegeschehens sein würde, wurde aber schnell klar.
WissenschaftlerInnen arbeiteten weltweit an der Entwicklung von Impfstoffen, Hand in Hand arbeiteten diese Wissenschaftler, sodass es tatsächlich möglich war, im Dezember 2020 erste Personen in Österreich zu impfen. Heute stehen wir hier, um ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Sars-Cov-2 zu beschließen, weil nach vier Lockdowns und gravierenden Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Lebensbereiche – Bildung, Wirtschaft, Gesundheit – wir immer noch Getriebene dieses Virus sind und das Heft des Handelns noch nicht wirklich zurückgewonnen haben. Das Virus ist uns immer noch einen Schritt voraus.
Im Vorfeld dieser heutigen Sitzung erreichten mich so wie viele andere hier im Plenum zahlreiche Nachrichten von Menschen, die ihre Bedenken und ihre Sorgen gegenüber diesem Gesetzesvorhaben äußerten, und einige davon, die sich auch deutlich von jenen unterscheiden, die Kollege Appé vorgelesen hat, sind für mich gut nachvollziehbar. Ich habe lange mit mir gerungen, ob es wirklich eine allgemeine Impfpflicht braucht, und wir alle hier haben uns sehr intensiv mit dem Thema und der Notwendigkeit auseinandergesetzt. Letztlich haben wir diese Frage mit einem klaren Ja beantwortet, denn das vorliegende Gesetz bietet die notwendige Flexibilität, um auf das Pandemiegeschehen einzugehen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Dazu möchte ich nun kurz ausführen, für wen die Impfpflicht gilt: für alle Menschen mit Wohnsitz in Österreich inklusive der 24-Stunden-BetreuerInnen und der WochenendpendlerInnen. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere, Personen mit bestimmten, sehr schweren Krankheiten und Genesene für sechs Monate. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt in mehreren Phasen.
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