BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 190

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die politische Verantwortlichkeit ab, wenn Sie da nicht einschreiten, das will ich Ihnen wirklich mitgeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das haben Sie vorher nicht gehört: Mir geht es wirklich auch darum, konstruktive Kritik zu üben, und nicht darum, so wie andere Parteien einfach nur draufzuhauen, weil das, glaube ich, tatsächlich eine Sache ist, die keine gute Optik hat und die für das gesamte Land und auch für die politische Debatte schädlich ist.

Eine letzte Sache noch, das ist mehr ein allgemeiner Hinweis: Das Bundesministerium ist zuständig für Soziales, Konsumentenschutz, für Gesundheit und auch für die Pflege. Sie haben mehrfach angekündigt, dass Sie etwas in der Pflege voranbringen wollen. Ich weiß, mit der ÖVP ist das nicht einfach, aber Sie müssen ins Liefern kommen. Die Si­tuation wird nicht leichter, sie wird schwieriger. Long Covid ist ein Faktor. Eine Kollegin aus der grünen Bundesratsfraktion hat gemeint, es gebe schon so tolle Konzepte zu Long Covid und den betroffenen PatientInnen. Ich kenne diese nicht, auch die Gesund­heitsbehörden kennen sie nicht. Da muss man aktiv werden und das liegt in Ihrer Verant­wortung. Wenn das nicht passiert, werden Sie dieser Verantwortung nicht gerecht.

Daher mein konstruktiver Appell: Bitte tun Sie das! Österreich hat sich ein gutes, funktio­nierendes Pflegesystem verdient. Das ist nicht nur alleinig in Ihrer Verantwortung, aber Sie sind halt eben auch Pflegeminister, und da kann man Sie nicht aus der Verantwor­tung entlassen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

19.51


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat An­dreas Lackner. Ich erteile ihm das Wort.


19.52.04

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Ja, die freiheitliche Fraktion zeigt, glaube ich, nach ihrem Marathon gewisse Ermüdungserscheinungen. Sie ist mehr oder weniger geschlossen – oder fast geschlossen – nicht mehr da. (Bundesrat Pröller: Wir sind eh da!)

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine Anpassung an EU-Recht, im Kern um eine europakonforme Lösung für Genehmigungsverfahren von Humanarzneimitteln. Daher sind Anpassungen für Regelungen über klinische Prüfungen im Arzneimittelge­setz sowie einzelner dazugehöriger Bestimmungen im Gentechnikgesetz notwendig. Es geht darum, dass wir eine Art Mehrgleisigkeit im Arzneimittelgesetz im Zusammenhang mit Gentherapien oder mit klinischen Studien zur Gentechnik in dem Sinne beheben, dass Widersprüchlichkeiten zwischen Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz aufge­löst werden.

Zu öffentlicher Kritik am Entwurf kam es erst durch Falschinformationen, aufgrund derer der Entwurf absolut missverstanden und davon ausgegangen wurde, dass klinische Prüfungen von Gentherapien nun überhaupt nicht mehr geregelt werden. Das ist aber nicht der Fall. Falschinformationen haben gerade jetzt – wie wir alle bemerken – Hoch­konjunktur.

In vielen Mails, die ich in den letzten Tagen erhalten habe, wird auch behauptet, dass es sich bei den Covid-Impfungen um Gentherapie handeln würde. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass das natürlich nicht so ist. Die MRNA-Impfung oder genauer gesagt die Impfung mit MRNA-Wirkstoffen ist keine Gentherapie. Es handelt sich dabei auch nicht um einen gentechnisch veränderten Organismus.

Ebenso klar zurückweisen möchte ich die Behauptung, dass die Gesetzesnovellierung jetzt irgendetwas am hohen österreichischen Schutzniveau ändern würde. Es gibt natür­lich auch weiterhin das Vorsorgegebot, das eben in § 1 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes verankert ist und dafür sorgt, dass das im Zusammenhang gilt. Es ist natürlich auch


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