BundesratStenographisches Protokoll937. Sitzung, 937. Sitzung des Bundesrates am 3. Februar 2022 / Seite 194

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Ja, auch Schutzbestimmungen für besonders vulnerable Gruppen werden ausgeweitet. Entgegen Falschmeldungen bleiben auch die Sicherheitsbestimmungen, wie zum Bei­spiel für Schwangere, aufrecht, nur sind diese bereits im geltenden EU-Recht geregelt. Fälschlicherweise wird in Fakenews auch behauptet, die Anpassungen im Gentechnik­gesetz würden mit der Coronaimpfung zusammenhängen. Der Knackpunkt bei diesen Falschmeldungen ist, wie mein Kollege Lackner schon ausgeführt hat: Die Coronaimp­fung mit einem MRNA-Impfstoff ist keine Gentherapie und ist daher darin auch nicht geregelt und betroffen. Es ist klar zu unterscheiden: In der EU und somit auch in Ös­terreich sind somatische Gentherapien, mit denen wirklich schwere Erbkrankheiten be­handelt werden, schon bis dato im Gentechnikgesetz geregelt und daher nichts Neues.

Zum Kollegen Pröller, der auch die Landwirtschaft erwähnt hat: In diesem Gesetz geht es rein um die Rote Gentechnik, also um die Humanmedizin, und nicht um die Landwirt­schaft.

Auch die Vorsitzende der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, die Juristin Chris­tiane Druml, sagte zu dieser Gesetzesnovelle, die Änderungen im Arzneimittel- und Gen­technikgesetz seien rein formeller und nicht inhaltlicher Natur.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere daher an Sie, die Fakten zu prüfen, die Inhalte bitte nicht emotional, sondern sachlich zu betrachten, und bitte daher um breite Zustimmung zu diesem Beschluss. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.08


20.08.49

Vizepräsident Günther Novak: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.09.2610. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Wolfgang Beer, Markus Leinfellner, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Österreichischen Bundesheers – Auswirkungen auf die Länder (301/A(E)-BR/2021 sowie 10875/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Sandra Gerdenitsch. – Ich bitte um den Bericht.


20.09.55

Berichterstatterin Mag. Sandra Gerdenitsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Lan­desverteidigungsausschusses des Bundesrates über den Entschließungsantrag der Bundesräte Beer, Leinfellner, Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Österreichischen Bundesheers – Auswirkungen auf die Länder zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem Antrag die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön.


20.10.37

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich niemand.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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