Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR
Zuschrift betr. den Beschluss des Kärntner Landtages vom 29. Juni 2005 betr. die Anwendung des Art. 36 Abs. 2 B-VG hinsichtlich der Ausübung des Vorsitzes des Landes Kärnten im Bundesrat durch Bundesrat Peter Mitterer anstelle des an erster Stelle entsendeten Vertreters der mandatsstärksten Partei, Bundesrat Ing. Siegfried Kampl