Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR
Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 GO-BR
Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 GO-BR