Gesetz, womit die Staatsregierung zur Verpfändung, Veräußerung und Ausfuhr einzelner Gegenstände aus staatlichem Besitz ermächtigt wird (406/RV-KN und Zu 406 d.B./RV-KN)

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Gesetz, womit die Staatsregierung zur Verpfändung, Veräußerung und Ausfuhr einzelner Gegenstände aus staatlichem Besitz ermächtigt wird