Gesetz vom 26. Mai 1866, R. G. Bl. Nr. 75, Änderung (Kontrollgebühr) (603 d.B./A-KN)

Selbständiger Antrag

Antrag der Abgeordneten Anton Franz Hölzl und Genossen betreffend Gesetz auf Ermächtigung der Staatsregierung zur Festsetzung der für die Kontrolle des Feingehaltes von Gold- und Silberbarren zu entrichtenden Gebühren

Eingebracht von

Anton Franz Hölzl (S)

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