die erlassenen Verfügungen und getroffenen Vereinbarungen auf dem Gebiete des Notenbankwesens (621 d.B./BRG-KN)

Bericht des Staatsrates etc.

Bericht zu § 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1919, St. G. Bl. Nr. 574. über die Ermächtigung der Staatsregierung zu vorläufigen Verfügungen auf dem Gebiete des Notenbankwesens

(samt Anlagen:

Anlage I: Gesetz vom 20. Dezember 1919, St. G. Bl. Nr. 574. über die Ermächtigung der Staatsregierung zu vorläufigen Verfügungen auf dem Gebiete des Notenbankwesens

Anlage II: Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 22. Dezember 1919, St. G. Bl. Nr. 575. über vorläufige Verfügungen auf dem Gebiete des Notenbankwesens

Anlage III: Begründung der Vollzugsanweisung vom 22. Dezember 1919, St. G. Bl. Nr. 575)

Mitglied der Bundesregierung

SAF (Staatsamt für Finanzen) (A)

Staatsamt für Finanzen

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