Einlangen NR
Datum | Stand des parlamentarischen Verfahrens |
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17.03.1920 |
Einlangen in der Konstituierenden Nationalversammlung |
Gesetz, womit einige Bestimmungen der Gesetze vom 18. Dezember 1919, St. G. Bl. Nr. 570, zur vorläufigen Regelung der Besoldung der Zivilstaatsbeamten, Unterbeamten und Diener und der Volksbeauftragten (Besoldungsübergangsgesetz),
vom 18. Dezember 1919, St. G. Bl. Nr. 571, betreffend die Stellung und die Bezüge der Professoren an den staatlichen Hochschulen und gleichgehaltenen staatlichen Unterrichtsanstalten und vom 18. Dezember 1919, St. G. BI. Nr. 572, zur vorläufigen Regelung der Besoldung der Lehrerschaft an den staatlichen mittleren und niederen Unterrichtsanstalten abgeändert und ergänzt werden (Nachtrag zum Besoldungsübergangsgesetz)