Gesetz über die Verwendbarkeit der von der Gemeinde Graz auf Grund des mit landesgesetzlicher Ermächtigung aufgenommenen Anlehens auszugebenden Teilschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien (969 d.B./RV-KN)

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Gesetz über die Verwendbarkeit der von der Gemeinde Graz auf Grund des mit landesgesetzlicher Ermächtigung aufgenommenen Anlehens vom Jahre 1920 auszugebenden Teilschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien

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