Zulassung eines Dringlichen Antrages ohne Präjudizwirkung (662/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellungen des Präsidenten MMag. Dr. Willi Brauneder betreffend Zulassung eines Dringlichen Antrages ohne Präjudizwirkung für den Fall, daß die laufende Plenarsitzung über 24 Uhr hinaus andauert sowie betreffend den Umstand, daß der Dringliche Antrag wegen des Endes der Plenarsitzung vor 24 Uhr nicht zum Aufruf gelangt