Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 59

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Auf die Fragen eingehend halte ich abschließend fest: Die materielle Absicherung der Arbeitslosen wird aus Einnahmen der Arbeitslosenversicherung getragen. Eine Anhebung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung wird trotz der ungünstigeren Arbeitsmarktentwicklung nicht erforderlich sein.

Zu den Fragen 9 und 15:

Die notwendige Budgetkonsolidierung soll überwiegend – das ist ja bekannt – ausgabenseitig erfolgen. Die Arbeitsgruppe "Budget" arbeitet auf Basis von Gesprächen mit den Fachministern ausgabenseitige Einsparungsmaßnahmen aus, die den Kriterien der Beschäftigungssicherheit, sozialer Ausgewogenheit und Standortsicherung entsprechen werden. Darauf aufbauend werden zur Deckung temporärer Lücken bis zum vollständigen Wirksamwerden von Strukturverbesserungen Einmal-Maßnahmen – wie etwa Privatisierungserlöse – sowie einnahmenseitige Maßnahmen zu erarbeiten sein.

Zu Frage 10 ist die Antwort: ja. Zu Ihrer zusätzlichen Frage, wie die ständig steigende Zahl der Frühpensionierungen reduziert werden soll, halte ich fest: Zunächst durch Maßnahmen, die dazu führen, die Menschen länger im Berufsleben zu halten, dann aber auch durch aktive Beschäftigungspolitik für ältere Menschen. Das Bonus-Malus-System wurde schon erwähnt. Es wird aber auch die als Zugangsleistung in die Frühpension konzipierte allgemeine Sonderunterstützung abgeschafft werden, wobei noch auf die Lebensplanung der Betroffenen Bedacht zu nehmen ist.

Zur Frage 11:

Der unvermeidliche und für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung notwendige Strukturwandel ist mit dem Entstehen neuer Betriebe, in einer dynamischen Wirtschaft aber auch mit der Schließung älterer Betriebe verbunden. Eine Insolvenzrechtsreform soll die in diesem Zusammenhang entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste so gering wie möglich halten. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Justizministeriums ist damit beauftragt, das Insolvenzrecht soweit zu ändern, daß die Chancen zur Vermeidung von Insolvenzen verbessert werden können.

Zur Frage 12:

Von der Beschäftigung von Ausländern aus dem südlichen EU-Raum – wie es in der Anfrage heißt – ist weder eine Störung des sozialen Friedens noch eine Senkung des Lohnniveaus noch eine Auswirkung auf die Arbeitsmärkte zu erwarten. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau sind ausgeschlossen, da im Sinne des Territorialitätsprinzips österreichische Löhne zu zahlen sind. Meine Damen und Herren! Es ist bemerkenswert, daß diese Frage im Hohen Haus überhaupt noch gestellt wird, denn die letzte noch bestehende Lücke wurde durch das Antimißbrauchsgesetz – § 7 Abs. 2 Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz – geschlossen, diese Lücke gibt es also gar nicht mehr. Nunmehr sind österreichische Löhne vom ersten Tag an und nicht erst nach einem Monat zu bezahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Da die Kollegen von der Freiheitlichen Partei immer wieder auf die ausländischen Arbeitskräfte zu sprechen zu kommen, sei einmal hier gesagt: Eine Störung des sozialen Friedens und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt können bei der Beschäftigung von Ausländern aus dem südlichen EU-Raum schon deshalb nicht erfolgen, weil seit der Öffnung des EU-Arbeitsmarktes die Zahl der in Österreich beschäftigten Spanier 326 und jene der in Österreich beschäftigten Portugiesen 127 beträgt. (Neuerliche Heiterkeit .) Ich gebe aber zu, daß vor dem Beitritt zum EWR diese Zahlen etwas geringer waren. (Heiterkeit . – Zwischenruf des Abg. Dr. Haider . – Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum reden Sie nur von den Spaniern?) W eil Sie mich nach dem Zuzug von "Billigarbeitskräften" aus dem südlichen EU-Raum gefragt haben. Norwegen etwa ist im Norden, also woanders. (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.) Wikinger gibt es noch weniger. (Heiterkeit .)

Zur Frage 13: Es wurde in Entsprechung ... (Abg. Dkfm. Bauer: Eine Information: Norwegen ist nicht in der EU!) Ja, aber im Norden. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich habe vom EWR gesprochen,


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