und Norwegen ist im EWR, Herr Abgeordneter Bauer. Na sehen Sie, jetzt verstehen wir uns wieder. Gerade bei den Nordlichtern müßten wir uns doch verstehen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Trattner: Sie sind noch bei guter Laune!) Natürlich bin ich bei guter Laune – es sind ja die Fragen leicht zu beantworten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dkfm. Bauer: Wir wollten es Ihnen nicht so schwermachen am Anfang! Wir wollten Ihnen eine Chance geben! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Ich mache mit Ihnen jedes Aufbautraining mit, Herr Bauer – wäre überhaupt kein Problem! (Abg. Dr. Haider: Vielleicht lernen Sie es noch!) Herr Kollege Haider! Auf Sie komme ich noch. Warten Sie noch ein bißchen. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Nun zur Frage 13:
In Entsprechung des Bundesbahngesetzes 1992 § 2 Abs. 6 wurde ein mehrjähriger Investitionsrahmen im Bereich der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Finanzen abgeschlossen.
Demnach steht dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bis zum Jahr 2000 inklusive ein jährlicher Rahmen von 12 Milliarden Schilling zur Bedeckung von Ausgaben für Investitionen in die Schieneninfrastruktur zur Verfügung. Auf Basis dieser Vereinbarung kann der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bis zum Jahr 2000 inklusive Vereinbarungen über den Ausbau der Schieneninfrastruktur, also bezüglich Investitionen, mit dem Eisenbahnunternehmen abschließen.
Zur Frage 14:
Der Nationalrat hat 1992 – § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes – beschlossen, daß der Bund die Kosten für die Bereitstellung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur trägt, die zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendig ist, soweit die Kosten nicht durch Dritte aufgebracht werden können.
Um ein Ausufern der Infrastrukturkosten zu verhindern, legt einerseits gemäß § 2 Abs. 6 der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzminister einen mehrjährigen Investitionsrahmen fest. Weder der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr noch der Finanzminister geben Kreditermächtigungen oder Haftungszusagen, die darüber hinausgehen.
Zur Frage 16:
Vor Kenntnis der definitiven Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission und der darauf aufbauenden entsprechenden Maßnahmen der HTM-Gruppe ist eine solche Aussage rein spekulativ.
Zur Frage 17, wo Sie mich nach konkreten Maßnahmen gefragt haben:
Verwaltungsvereinfachungen im Wirtschaftsbereich. Durch Verwaltungsvereinfachung, Deregulierung und Reform des Verwaltungsverfahrens sollen die Verwaltungsabläufe deutlich beschleunigt, Kosten vermindert und Entscheidungen, vor allem auch in Bewilligungsverfahren, möglichst rasch getroffen werden.
Thema Wirtschaftsförderung: Parallel zur Kompetenzbereinigung zwischen Bundesministerien sind auch Vereinfachungen im Wirtschaftsförderungswesen in Vorbereitung, womit die Übersichtlichkeit für die Kunden erhöht und die Bearbeitung der Fälle beschleunigt werden wird. Dabei wird natürlich unter strenger Beachtung des EU-Förderungsrechtes vorgegangen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Klein- und Mittelunternehmen: Dazu wird eine Reihe von Einzelmaßnahmen vorbereitet. Fast abgeschlossen ist auch die Vorbereitung eines EU-orientierten und flexiblen Mittelstandsförderungsgesetzes, das das Gewerbestrukturverbesserungsgesetz von 1969 ablösen soll und wird. Speziell den industriellen Klein- und Mittelunter