nehmen dient auch der Aufbau und Ausbau einer strategischen, technologieorientierten Unternehmensberatung.
Was die EU-Strukturfonds betrifft, so ist der Einsatz dieser Fonds – Regionalfonds, Sozialfonds und Landwirtschaftsfonds – nun voll zum Tragen gekommen. Die Projekte werden in enger Kooperation mit der österreichischen Kofinanzierung abgewickelt. Allein im Bereich der Regionalförderung stehen für die Periode bis 1999 1,6 Milliarden ECU zur Verfügung.
Das Bildungswesen betreffend ist zu erwähnen, daß das österreichische Bildungswesen – von den Pflichtschulen bis zu den Universitäten – in ständiger Umgestaltung ist, womit auch ein verstärkter Wissenstransfer in den wirtschaftsrelevanten Bereichen besonders erfolgen soll. Der Fachhochschulausbau erleichtert die regionale Inanspruchnahme dieser Wissenstransferstellen. Eine Durchforstung der Lehrpläne in weiten Schulbereichen soll die Schüler aufnahmefähig für Neues machen.
Infrastrukturausbau: Im hochrangigen Straßennetz geht es um die Finanzierung der Schließung von Lücken, speziell auch durch die Vergabe von Bemautung von Teilstrecken an Konzessionäre, um die Vorgänge zu beschleunigen. Generell soll die verstärkte Erschließung privater Finanzierungsquellen erfolgen. Für bestimmte Verkehrswege wird auch die Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt im EU-Programm für transeuropäische Netze geprüft. Der Ausbau von Hochleistungsstrecken der Bahn, zunächst der Westbahn, wird betrieben. Im Energienetz werden ebenfalls bestehende Lücken geschlossen.
Was das schon erwähnte Exportfinanzierungs- und Exportförderungssystem betrifft, so sind das Exportfinanzierungs- und vor allem das Garantiesystem bereits in der Vergangenheit an die strengen Vorschriften der internationalen Regelungen angepaßt worden, und das soll unter Beachtung dieser Bedingungen und des Niveaus vergleichbarer europäischer Industrieländer weiter entwickelt werden. Für alle, die mit der Exportwirtschaft näher vertraut sind, möchte ich sagen, daß natürlich die Garantiepolitik ausgebaut werden soll, insbesondere in den Ländern, in denen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch nicht so stabil sind, wie es eben in den meisten EU-Ländern der Fall ist.
Die weitere Ansiedlungspolitik von ausländischen Projekten steht ebenfalls im Vordergrund unserer Bemühungen – ich sagte es schon. Die hohe Standortqualität ist jedenfalls aufrechtzuerhalten. Die verschiedenen Maßnahmen wurden schon erwähnt.
Zur Beantwortung der Frage 18:
Mit der Übernahme des EU-Außenzolltarifs ist das bis dahin in Österreich gehandhabte System österreichischer PKW-Zulieferexporte nach Japan beendet worden. Meine Damen und Herren, das ist nicht irgendeine diskretionäre Entscheidung des Ministeriums gewesen, sondern dieses System ist beendet worden.
Die bis dahin angewandte Ermäßigung des österreichischen autonomen PKW-Zolls von früher 20 Prozent auf 4 Prozent für Einfuhren von japanischen PKW nach Österreich bei der Erfüllung der vorgesehenen Gegenlieferungen nach Japan kann somit nicht mehr angewendet werden. Für Einfuhren von japanischen PKW nach Österreich gilt nun der Zollsatz der Europäischen Union – nämlich 10 Prozent.
Österreich hat im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union die Bedeutung der österreichischen Exporte nach Japan hervorgehoben und damals über Alternativlösungen verhandelt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen hat sich die Kommission verpflichtet, mit Japan Vereinbarungen zu treffen, die die Sicherstellung der österreichischen Zulieferungen während einer Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 1999 ermöglichen soll. Die Kommission hat dabei nachdrücklich Vorschläge von der japanischen Seite eingefordert.
Parallel zu den Verhandlungen mit der EU-Kommission bemüht sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in direkten Gesprächen mit dem japanischen Industrieministerium MITI um Lösungen. Seitens der Bundesregierung hat unter anderem die Frau Staats