Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 31

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"(7) Der Wahltag für die erste Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament wird auf den 13. Oktober 1996 festgesetzt."

4. In Artikel I lautet § 90 samt Überschrift:

" Vollziehung

§ 90. Mit der Vollziehung der §§ 2 Abs. 1 und 2 sowie 89 Abs. 7 ist die Bundesregierung, mit der Vollziehung des § 89 Abs. 1 bis 6 sind je nach ihrem Wirkungsbereich der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen dieses Artikels mit Ausnahme des § 78 Abs. 5 letzter Halbsatz ist der Bundesminister für Inneres, hinsichtlich des § 46 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Landesverteidigung und hinsichtlich des § 85 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, betraut. Die Vollziehung des § 86 fällt bezüglich der Stempelgebühren in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen."

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Ich habe weiters einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schieder und Donabauer einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Schieder, Karl Donabauer zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz – EuWEG) (29 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt "§ 19. Inkrafttreten": die Paragraphenbezeichnung von § 20 erhält die Bezeichnung "19".

2. § 20 erhält die Paragraphenbezeichnung "19".

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Damit ist den formellen Dingen Genüge getan, es wird aber auch klar ausgedrückt, daß mit der Festlegung des Wahltages auf den 13. Oktober und mit der Zusammenlegung dieser Wahl mit der beabsichtigten Wiener Landtagswahl ein Weg gefunden wurde, wie dieser Wahlgang finanziell schonend und für den Bürger vereinfachend in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Und das ist durchaus rechtzeitig, denn wir sind nicht im Verzug, wie der Redner der Grünen sagte, sondern die Übergangsfrist, die das Europäische Parlament und der Vertrag Österreich eingeräumt haben, endet am 31. Dezember dieses Jahres. Bis dahin sind wir voll im Zeitplan. (Abg. Scheibner: Herr Kollege! Ist das auch gesichert? Die Zusammenlegung?)

Das ist gesichert. Die Zusammenlegung ist natürlich nur dann gesichert, wenn es der Landtag auch so beschließt. Die Absicht ist gesichert, aber da es sich hierbei um autonome Beschlüsse und autonome Organe handelt, fällt das – Ihre zweite Frage – natürlich in das Recht des Wiener Landtages und Gemeinderates, wie es durch die Bundesverfassung und durch die Wiener Gemeindewahlordnung vorgesehen ist, was sicherlich bei den freiheitlichen Abgeordneten in Wien zu einer verfassungsmäßigen Klärung für Sie nachzufragen ist. (Abg. Scheibner: Bürgermeister Häupl hat aber gesagt: "Nur über meine Leiche!" – Abg. Ing. Reichhold: Das wollen Sie nicht hören!) – O ja, ich höre es schon, ich will aber meine Redezeit für mich selbst nützen! Was der Herr Häupl sagt, habe ich gehört. Ich höre mir aber Häupl lieber in der Version


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