Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 72

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Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies Berichte des Verfassungsausschusses betreffend die Berichte der Bundesregierung (III-6 der Beilagen) über die Volksgruppenförderung im Jahre 1994 (31 der Beilagen) und (III-7 der Beilagen) über die Volksgruppenförderung im Jahre 1993 (30 der Beilagen).

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Ich ersuche sie, die Debatte zu eröffnen und ihre Berichte zu geben.

Berichterstatterin Dr. Elisabeth Hlavac: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1993 (III-7 der Beilagen).

Gegenstand des Berichtes sind die Förderungsmaßnahmen, die im Berichtszeitraum im Sinne der Bestimmungen des Volksgruppengesetzes und darüber hinaus getroffen wurden.

Der Verfassungsausschuß hat den Bericht in seiner Sitzung am 26. Jänner 1996 in Verhandlung genommen und nach einer Debatte mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Ich stelle daher namens des Verfassungsausschusses den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1993 (III-7 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Weiters, Herr Präsident, erstatte ich den Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1994 (III-6 der Beilagen).

Auch dieser Bericht wurde vom Verfassungsausschuß in seiner Sitzung am 26. Jänner 1996 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Ich stelle daher auch in diesem Falle namens des Verfassungsausschusses den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1994 (III-6 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, ersuche ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Berichterstatterin.

Für diese Debatte wurde eine Redezeitbeschränkung von 10 Minuten pro Redner festgelegt, wobei einem Redner jedes Klubs eine Redezeit von 20 Minuten zusteht. Es kommen pro Klub höchstens drei Redner zu Wort.

Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, daß wir um 16 Uhr die Sitzung unterbrechen werden.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Harald Ofner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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