ersten Instanz – das ist der Landeshauptmann von Oberösterreich in mittelbarer Bundesverwaltung – erste Erhebungen anzustellen. Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen:
Der Querschnitt, der bei den Baggerarbeiten angeschnitten wurde, zeigt sieben Kavernen, davon waren zwei doppelt belegt, das heißt, es wurden bei diesen Arbeiten neun Tote freigelegt. Die Flächenausdehnung dieser Grabanlage ist derzeit noch nicht bekannt. Die Anlage verläuft in Süd-Nord-Richtung; sie könnte in beiden Richtungen noch eine größere Ausdehnung haben.
Die Toten befinden sich – nach den bisherigen Ergebnissen – nicht länger als etwa 50 Jahre an dieser Stelle. Aufgrund der Knochenreste muß es sich um etwa 20- bis 22jährige Personen gehandelt haben, und zwar Personen männlichen Geschlechts. Die Ober- und Unterkieferreste deuten darauf hin, daß es sich vermutlich nicht um Flüchtlinge oder Kriegsgefangene aus Rußland handelt, weil deren Zähne üblicherweise in schlechterem Zustand waren, wie mir berichtet wird.
Es ist weiters festzustellen, daß die Schädelfragmente keine Einschußwunden aufweisen. Es wurden bisher keine Stoffreste, keine Knöpfe gefunden, und es gab keine sonstigen Hinweise, was auf die Identität der Toten schließen läßt.
Auf der Basis dieser Informationen steht vorläufig fest: Es handelt sich jedenfalls um Kriegsgräber im Sinne der zitierten Gesetze. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat daher in Vollziehung dieser Gesetze a) die Ausdehnung dieser Gräber und b) die Identität der Toten, und zwar nicht individuell, sondern was ihre Gruppenzugehörigkeit anlangt, festzustellen.
In dieser Phase ist – ebenso wie in der noch auf uns zukommenden – für eine würdige und geziemende Erhaltung dieser Gräber Sorge zu tragen. Das rechtfertigt eine sehr zurückhaltende Vorgangsweise bei der weiteren Arbeit auf diesem Gelände. Es wird berichtet – das wurde zumindest am Vormittag und zu Mittag berichtet –, daß zu diesem Zeitpunkt in bloß 20 Metern Entfernung von den aufgefundenen Gräbern weitergearbeitet wurde. Ich halte dies für mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar.
Ich habe heute früh mit Herrn Landeshauptmann Pühringer vereinbart, daß diese Aspekte zugrunde zu legen sind und daß er mich umgehend nach der von ihm einberufenen Sitzung über die weiteren Schritte informieren möge. Eine derartige Information ist mir seither allerdings von seiner Seite noch nicht zugegangen.
Ich lade daher die Verantwortlichen der Oberösterreichischen Kraftwerks AG eindringlich ein, dafür Sorge zu tragen, daß trotz aller im Spiel befindlichen Interessen für die nächste Zeit ein Zustand geschaffen wird, wie wir ihn uns auch im Bereich von Friedhöfen, auf denen unsere Angehörigen beerdigt sind, wünschen und für angemessen halten.
Um auch die Interessen der Kraftwerksbetreiber zu berücksichtigen, kann ich nur folgendes sagen: Ich kann Ihnen heute und hier noch nicht definitiv sagen, wie lange die jetzt vom Landeshauptmann durchzuführenden Erhebungen dauern werden. Der Abschluß dieser Erhebungen ist aber die Mindestvoraussetzung dafür, daß über eine allfällige Anregung zur Verlegung der Toten entschieden werden könnte. Eine derartige Entscheidung wäre nach Abwägung des Vorliegens eines öffentlichen Interesses und des Interesses an der Totenruhe zu treffen, und zwar in diesem Fall vom Innenminister.
Ich ersuche daher Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die Beteiligten um die gebotene Geduld und um Verständnis dafür, daß eine solche Entscheidung erst nach der angesprochenen allfälligen Anregung – und dann auch erst nach sorgfältiger Abwägung – getroffen werden kann. Mit einer Verzögerung der Bauarbeiten ist daher zumindest zu rechnen. Das sind wir den Toten schuldig! (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Mock .)
16.06
Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder:
Herr Bundesminister! Vielen Dank für Ihre Ausführungen.Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Dr. Kostelka das Wort.