Mit der nunmehr eingeführten Energiesteuer entschied sich die Bundesregierung für die schlechteste Variante, indem die dadurch erzielten Mittel nicht zur Senkung der Lohnnebenkosten, sondern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden. Zudem wird mit dieser Minusvariante nicht nur der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet, sondern es werden auch die Familien als zwangsläufige Energie-Hauptkonsumenten überproportional belastet.
Während die Österreicherinnen und Österreicher durch das Belastungspaket enorm zur Kasse gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet. Dabei zeigt ein internationaler Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am besten verdienenden unter den westlichen Demokratien zählen. Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker kein leistungsbezogenes Gehalt beziehen und sich im Laufe der Jahre darüber hinaus materielle Vorteile sicherten, die dem normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt bleiben.
Die Monatseinkommen – Bezug, Amtszulage, Auslagenersatz – der Bundespolitiker zeigen folgendes Bild:
Anfangsbezug Höchstbezug
Bundespräsident 411 361,75 S 411 361,75 S
Bundeskanzler 170 919,99 S 205 680,87 S
Bundesminister 186 741,60 S 221 502,48 S
Staatssekretär 168 067,44 S 199 352,23 S
RH-Präsident 186 741,60 S 221 502,48 S
Volksanwalt 168 067,44 S 199 352,23 S
NR-Präsident 177 404,52 S 210 427,35 S
BR-Vorsitzender 102 941,70 S 119 453,12 S
NR-Präsident-Stellvertreter 177 404,52 S 210 427,35 S
BR-Vorsitzender-Stellvertreter 102 941,70 S 119 453,12 S
RH-Vizepräsident 168 067,44 S 199 352,23 S
Klubobmann 135 297,62 S 164 149,16 S
Nationalrat 81 504,59 S 98 885,03 S
Bundesrat 40 752,29 S 49 442,51 S
Neben den Monatsbezügen samt Sonderzahlungen sind es jedoch vor allem die Abfertigungs- und Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:
Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:
bereits nach sechs Monaten Funktionsdauer: drei Monatsbezüge plus anteilige Sonderzahlungen
nach einem Jahr Funktionsdauer: sechs Monatsbezüge plus anteilige Sonderzahlungen
nach drei Jahren Funktionsdauer: zwölf Monatsbezüge plus anteilige Sonderzahlungen
Abfertigungsregelung für Abgeordnete:
bereits nach drei Jahren Funktionsdauer: drei Monatsbezüge plus anteilige Sonderzahlungen
nach 15 Jahren Funktionsdauer: zwölf Monatsbezüge plus anteilige Sonderzahlungen