Weitere geschützte Privilegienparadiese finden sich im Bereich der Kammern und Sozialversicherungen, deren Funktionäre jeweils die Vorteile aus Privatwirtschaft und Beamtenverhältnis genießen. So sind Abfertigungsregelungen üblich, die oftmals über die Regelungen des Angestelltengesetzes weit hinausgehen, während die Pensionsregelungen sich am öffentlichen Dienst orientieren. Zu betonen ist, daß alle diese Privilegien von den zwangsverpflichteten Mitgliedern der Kammern beziehungsweise von den Sozialversicherten zu finanzieren sind.
Ein weiterer privilegierter Bereich, der besonders durch ein weit überhöhtes Gehaltsniveau hervorsticht, ist die Elektrizitätswirtschaft. Dazu einige Beispiele aus dem Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes III-18 der Beilagen, NR XIX. GP:
Österreichische Draukraftwerke
Vorstand: zwei Personen mit Gesamtbezügen von 5,6 Millionen Schilling (1991)
Vorstandsverträge: Für den Fall der Auflösung des Dienstverhältnisses durch die Unternehmung in der zweiten oder einer folgende Periode: sofortiger, vom Lebensalter unabhängiger Pensionsanspruch, der auch dann nicht ruht oder sich entsprechend verringert, wenn der Ausscheidende sein Berufsleben anderweitig fortsetzt.
Zahlung von 251 000 S an ein Vorstandsmitglied für nicht konsumierten Urlaub.
Ennskraftwerke AG
Zahlung einer freiwilligen Abfertigung an zwei frühere Vorstandsmitglieder in der Höhe von 1,4 Millionen beziehungsweise 1,3 Millionen Schilling.
Steiermärkische Elektrizitäts AG
1992 betrugen die Bezüge der drei Vorstandsmitglieder insgesamt rund 7 Millionen Schilling, 1993 rund 8 Millionen Schilling.
Vertrag eines seit Mai 1993 tätigen Vorstandsmitgliedes sah bei Nichtverlängerung des Vertrages Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung als Prokurist oder Führungskraft im Prokuristen-Bezugsniveau beziehungsweise Rückkehr in Führungsposition im Verbund vor.
Tauernkraftwerke AG
Vorstand: zwei Mitglieder mit Jahreseinkommen von zusammen rund 5,7 Millionen Schilling (1991).
Bei Nichtverlängerung der Funktion sah der Vertrag die Weiterbeschäftigung als Prokurist vor; die gleichzeitige Ausübung von Vorstands- und Geschäftsführertätigkeit bei Tochter- beziehungsweise Konzernunternehmen bewirkte teilweise einen zusätzlichen Abfertigungsanspruch. Bei Auflösung des Vertrages nach der ersten Wiederbestellung entstand unabhängig von Alter, Berufsunfähigkeit oder Tätigkeit in branchenfremden Bereichen ein sofortiger Ruhegenußanspruch. Der durchschnittliche Bezug eines Aufsichtsrates betrug 1992 rund 341 000 S.
Österreichische Donaukraftwerke AG
61 Sondervertragsinhaber erhielten durchschnittlich je 700 000 S Jahrespensionszuschuß.
Vorstand: zwei Mitglieder mit Gesamtbezügen von rund 5,8 Millionen Schilling.
Eine Verlängerung der Vorstandsverträge um eine Periode genügte, um einen sofortigen Pensionsanspruch bei Ausscheiden zu erwerben.
Einen weiteren privilegierten Bereich stellt die Vertretung des Bundes in diversen Aufsichtsräten, anderen Aufsichtsfunktionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und sonstigen Gremien dar, deren Zahl unabsehbar und oftmals mit lukrativen Zusatzeinkommen insbesondere für hohe Beamte ver