Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 19

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bunden ist. Die Vergabe dieser Funktionen erfolgt nach Gutdünken des jeweiligen Bundesministers. Das Finanzministerium verfügt über besonders viele dieser Aufsichtsfunktionen, die während der Dienstzeit ausgeübt werden. So werden beispielsweise 146 Kreditinstitute durch Staatskommissäre und deren Stellvertreter überwacht, welche monatlich für diese Tätigkeit neben ihrem Beamtenbezug mehr als 6 000 S beziehungsweise 3 000 S beziehen. Rund 25 Beamte sind bei zwei oder mehr Banken Staatskommissäre. Laut einer Anfragebeantwortung üben einzelne hohe Beamte eine Vielzahl von Aufsichtsfunktionen (bis zu 14) gleichzeitig aus; demnach übten 177 Bedienstete des Finanzministeriums derartige Funktionen aus und bezogen daraus Vergütungen, die in manchen Fällen die Höhe eines zweiten Bezuges erreichten.

Die Aufzählung der privilegierten Bereiche erhebt keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit.

Privilegien sind begünstigende Sonderregelungen für Personen oder Personengruppen, die sachlich nicht beziehungsweise nicht mehr begründet sind. Angesichts der Belastungen, die den Österreicherinnen und Österreichern auferlegt werden, ist es dringend geboten, einen umfassenden Abbau der Privilegien in allen bisher geschützten Bereichen einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt nämlich in zunehmendem Maße jedes Verständnis für die teilweise üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Privilegien. Nicht zuletzt liegt im Abbau dieser ungerechtfertigten Vergünstigungen ein beachtliches Einsparungspotential.

Die Nutzung dieses Einsparungspotentials müßte im ureigensten Interesse dieses Finanzministers liegen, der nicht nur die Hauptverantwortung für die Bundesfinanzen und damit auch für den Erfolg der angestrebten Budgetkonsolidierung trägt, sondern dieses Belastungspaket auch im einzelnen an höchstverantwortlicher Stelle mitgeschnürt hat.

In diesem Sinne müßte ihm der Abbau der Politikerprivilegien ein besonderes Anliegen sein, da die Aufwendungen für Bezüge und Politikerpensionen den Bundeshaushalt unmittelbar belasten und in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Dem Finanzminister kommt im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsenwesen aber auch die Verantwortung für die Verschwendungen der OeNB und die sie betreffenden füllhorncharakterhaften Bezugsregelungen zu.

Auch die Gebarung der Kammern und Sozialversicherungsträger darf dem Finanzminister nicht gleichgültig sein, weil auch in diesem Bereich bundesgesetzliche Regelungen bestehen und die Abgänge teilweise direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

dringliche Anfrage

1. Welchen Betrag hat der Bund in den Jahren 1990 bis 1995 zur Finanzierung der Politikerbezüge einschließlich der Pensionsaufwendungen für Politiker insgesamt aufgewendet?

2. Sind Sie als Verantwortlicher für die Finanzpolitik der Auffassung, daß die Regelungen über die Bezüge der Politiker echte Privilegien beinhalten und reformbedürftig sind?

Wenn ja, um welche Regelungen handelt es sich dabei im einzelnen?

Wenn nein, warum nicht?

3. Werden Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für finanzielle Angelegenheiten Initiativen ergreifen, um die derzeitige Abfertigungsregelung, die beispielsweise einem nicht sehr erfolgreichen Exfinanzminister nach nur neunmonatiger Tätigkeit einen Abfertigungsanspruch in Höhe von drei Monatsbezügen samt anteiliger Sonderzahlung verschafft, zu verändern?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?

Wenn nein, warum nicht?


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