Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 35

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eine Gewerkschaft im öffentlichen Dienst nicht alltäglich sind. Es ist zum Beispiel nicht alltäglich, wenn man keine prozentuelle Lohnerhöhung, sondern nur Einmalzahlungen vornimmt und wenn man zum Beispiel, was ein Strukturerfolg gegen Frühpensionierungen ist, dafür sorgt, daß jemand, der vor dem 60. Lebensjahr in Pension geht, ähnlich wie im ASVG 2 Prozent pro Jahr weniger bekommt. Das ist versicherungsmathematisch durchaus zu rechtfertigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines darf ich zu Ihrer Beruhigung noch sagen: Es ist den Gewerkschaften bei den Verhandlungen klar gesagt worden, daß wir alle öffentlich-rechtlichen Institutionen auffordern, den Abschluß des öffentlichen Dienstes in ihren Systemen nachzuvollziehen. Es werden also als Ausgleich etwa die ÖBB 1997 selbstverständlich eine Nullohnrunde machen. Ein entsprechendes Schreiben wird an alle gehen, an die Sozialversicherungsanstalten genauso wie an den ORF und alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Das ist, glaube ich, die Solidarität, die erforderlich ist, um dieses Sparpaket insgesamt zu halten.

Es ist auch in einem zweiten Bereich, in jenem der sozialen Transfers, in einer aus meiner Sicht sehr verantwortungsbewußten Zusammenarbeit zu Regelungen gekommen, die diesem Prinzip, die Schwachen zu schützen und dort, wo es möglich ist, etwas einzusparen, folgen.

Das Lieblingsvorgehen – ich sage das ganz offen – der sozialen Staffelung, zum Beispiel im Bereich der Familienbeihilfen oder der Geburtenbeihilfen, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir haben daher andere Formen gewählt. – Ich nenne ein Beispiel: Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang die Frage der Frauen insgesamt, wenn ich das so formulieren darf, anzusprechen.

Erstens: Die Geburtenbeihilfe wird für jene Geburten, die nach dem 31. 12. 1996 stattfinden, entfallen. Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung, wonach jene Zahlungen, die 1996 anfallen, auch noch erfolgen. Für jene sozial Schwachen, die kein Karenzurlaubsgeld beziehen können und unter der Ausgleichszulage liegen, wird es eine Unterstützung von 1 000 S zwölf Mal pro Jahr geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haider .)

Eine zweite Bemerkung: Die Altersgrenze bei der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit, eine sehr häufig in Anspruch genommene Pension, bleibt bei Frauen bei 55 Lebensjahren, bei Männern wird sie auf 57 Lebensjahre angehoben. Ich hoffe, Sie werfen uns jetzt keine Schlechterstellung der Männer vor, weil diese Grenze für Frauen niedriger belassen wurde.

Drittens: Zur Frage des Karenzurlaubes sei klargestellt: Für jene Geburten, die bis zum 1. Juli 1996 erfolgen, gilt die alte Regelung. Aus Privatisierungserlösen wird ein Ausgleichstopf geschaffen und so dafür vorgesorgt.

Viertens: Die Sondernotstandshilfe kann von den betroffenen Frauen bereits nach eineinhalb Jahren – auf die Dauer eines Jahres – in Anspruch genommen werden.

Fünftens: Wir werden dafür sorgen, daß die Anpassungstabelle für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer – es soll eine Anhebung von 420 auf 450 Versicherungsmonate erfolgen – so gestaltet wird, daß es die Frauen nicht überraschend trifft und sie trotzdem mit 55 Jahren in Pension gehen können. Demzufolge wird ab 1. Jänner 1997 erst der erste Anpassungssprung für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer erfolgen.

Sechstens: Im Bereich der Europäischen Union, kofinanziert durch Österreich, steht bis 1999 über eine halbe Milliarde Schilling für Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung zur Verfügung. Dafür wird durch EU-Programme und die entsprechende Kofinanzierung durch Österreich bereits vorgesorgt.

Es sind also eine Reihe von Maßnahmen, die sowohl die Familie als auch die Frauen betreffen, geplant – diese sind vielleicht in der Öffentlichkeit noch zuwenig bekannt –, die insgesamt als Paket aus meiner Sicht sozial verträglich sind.


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