Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 36

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Erlauben Sie mir, auch zu den Studenten, die Sie erwähnt haben, sehr geehrter Herr Klubobmann und Abgeordneter Dr. Haider, etwas zu sagen. (Abg. Dr. Haider: Die habe ich nicht erwähnt!) In der Anfrage sind sie erwähnt, im schriftlichen Text. Die ist doch von Ihnen, oder? (Abg. Dr. Haider: Hier habe ich es nicht erwähnt!) Okay.

Wir haben ganz bewußt für Studenten die Familienbeihilfe auf dem hohen Wert von 1 950 S gehalten. Aber verstehen Sie bitte, daß wir die Gewährung der Familienbeihilfe mit einen – ich sage es jetzt einmal so – halbwegs ordentlichen Studienerfolg verknüpfen. Das heißt, wenn jemand in der vorgesehenen Studiendauer plus einem Jahr sein Studium abschließt, ist er durch die Maßnahme der Begrenzung der Familienbeihilfe überhaupt nicht betroffen.

Außerdem: Wir senken zwar generell das Limit von 27 auf 26 Jahre, aber für jene, die vorher den Präsenz- oder den Zivildienst abgeleistet haben, gilt die Altersgrenze von 27 Jahren weiterhin. (Abg. Haigermoser: Der, der gearbeitet hat, hat einen Nachteil!)

Herr Kollege! Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten: Es gilt die Regelung: Studiendauer plus zwei Semester. So lange wird die Familienbeihilfe ausbezahlt. Das hat mit dem Lebensalter nichts zu tun. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Früher hat es bei 27 Jahren aufgehört, jetzt hört es bei 26 Jahren auf. Eingerechnet wird allerdings der Präsenzdienst beziehungsweise der Zivildienst. Sie wollen doch selbst, nehme ich an, daß jeder schon vorher den Präsenz- oder den Zivildienst ableistet. Dann bleibt die Grenze bei 27 Jahren. Es ändert sich also überhaupt nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Haigermoser: Sie haben gesagt, keine Polemik!)

Ein ganz wesentlicher Punkt beim Schnüren dieses Sparpaketes sind die neuen Verhandlungen zum Finanzausgleich gewesen. Da muß ich das hohe Verantwortungsbewußtsein der Länder und der Gemeinden hervorstreichen, die sich in diesen Finanzausgleichsverhandlungen verpflichtet haben, ihr Jahresdefizit auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu halten – eine gewaltige Anstrengung der Länder und der Gemeinden, die nur dann möglich sein wird, wenn sie, wie vereinbart, die Gehaltsrunde des öffentlichen Dienstes auch auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdehnen und, wie vorgesehen, noch zusätzliche Sparmaßnahmen im eigenen Bereich setzen.

Es ist weiters gelungen – auch das möchte ich klar sagen: in diesem Programm sind eine Reihe von strukturverbessernden Maßnahmen, die eine sehr nachhaltige Wirkung haben werden, enthalten –, in der Frage der Krankenanstaltenfinanzierung eine klare, präzise Vereinbarung zu treffen. Es wurde mit den Ländern und den Gemeinden geregelt, bis Ende März die Frage des Krankenanstaltenplanes, der Deckelung nach Ländertöpfen mit der Inaussichtstellung einer Unterstützung des Bundes zur Lösung dieser Probleme inklusive der Frage der Gastpatienten klarzulegen.

Zusammengefaßt: Ich glaube, daß dieses Konsolidierungspaket zu Recht von der österreichischen Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert wird (Abg. Haigermoser: Das schauen wir uns an!) , weil es sozial ausgewogen und gerecht ist. Das wird von der österreichischen Bevölkerung mehr honoriert und das interessiert sie mehr als eine Privilegiendebatte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun zu Ihren konkreten Fragen.

Zur Frage 1: Die Aktivbezüge der Politiker haben sich vom Jahr 1990 bis zum Jahr 1994 – für das Jahr 1995 liegen noch keine Zahlen vor – folgendermaßen entwickelt: 248,8 Millionen, 260,7 Millionen, 271,3 Millionen, 289,5 Millionen, und 1994 gab es sogar einen geringen Rückgang, und zwar auf 289,2 Millionen – inklusive der Abgeordnetenbezüge und allem, was es da so gibt. 1995 war die Höhe wie 1994, da es im Vorjahr keine Bezugserhöhungen gab.

Die Pensionsbezüge gestalteten sich vom Jahr 1990 bis zum Jahr 1994 folgendermaßen: 204 Millionen, 223,7 Millionen, 233,7 Millionen, im Jahre 1993 waren es 244 Millionen, und im Jahre 1994 betrugen sie 248,5 Millionen.


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